Antwort von einen Twitter-post von Niema Movassa
zum Thema: Was wußte Janine Wissler bereits 2018/19 von den #LinkeMeToo-Vorwürfen?
von Detlef Georgia Schulze
Niema Movassa (Mitglied im Parteivorstand der Linkspartei) bekundete am Dienstag seine Unterstützung für Janine Wissler und Martin Schirdewan als Parteivorsitzende der LinksÂpartei (https://twitter.com/NiemaMovassat/status/1529059174574964739) – Wissler als weiterhin Vorsitzende und Schirdewan als künftiger Vorsitzender (falls sie denn beim nächsten Parteitag gewählt werden).
Daraufhin machte ein anderer Twitter-user folgenden Einwand: „Und wo ist die ErneueÂrung? Wo ist der Kampf gegen Täterstrukturen? Was bringt eine PV [Parteivorsitzende] die bei gefühlt niemanden in der LJ [Linksjugend] mehr als den Rauswurf aus der Partei bekommen sollte? @Janine_Wissler ist auf jeden Fall eine schlechte Wahl. Sie wusste von den sexuellen Übergriffen!“ (https://twitter.com/Egonbinich/status/1529070867187216384)
Darauf hin fragte Niema mit Unschuldsmiene, „Woraus entnimmst du, dass sie davon wusste?“, und setzte sogar noch hinzu: „Soweit ich sehe gibt es bisher nirgendwo den Vorwurf dass sie davon wusste. Dh du wüsstest dann mehr als Betroffene, Medien und Staatsanwaltschaft.“ (https://twitter.com/NiemaMovassat/status/1529071466368614401)
Darauf antwortete ich meinerseits in etwa das Folgende:
Nun – sie wußte vielleicht nicht schon 2018 von einem „sexuellen Übergriff“ i.S.d. § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung); aber sie wußte seit dem 24.08.2018 von einem Sachverhalt, der
Janine Wissler wußte außerdem von etwas, das sie „sexuelles Verhältnis“ nennt – zwiÂschen dem über 40-Jährigen Mann und Fraktionsmitarbeiter und einem anfangs unter 18 Jahre alten weiblichen Parteimitglied. Das war juristisch vielleicht ein Sexueller Mißbrauch einer Jugendlichen (§ 182 StGB) – vermutlich aber nicht, da der BGH den dortigen Begriff „Zwangslage“ eher eng auslegt (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=43733&anz=1&pos=0&Frame=4&.pdf [2008] und https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/97/4-40-97.php3 [1997], jeweils Textziffer 6). Politisch bestand aber Anlaß der Sache nachzugehen – zumal angesichts der späteren, nicht-einvernehmlichen Balkon-Situation (als die Betroffene allerdings schon volljährig war).
Janine Wissler spricht von „sexuelles Verhältnis“ – also war es wohl ihres Erachtens zu seÂxuellen Handlungen gekommen. Da die Balkon-Situation nicht einvernehmlich war, stellt sich die Frage, ob nicht vielleicht auch einige oder alle der sexuellen Handlungen, von deÂnen Wissler augenscheinlich ausging, nicht einvernehmlich waren. Die Staatsanwaltschaft prüfte jedenfalls von Amts wegen § 177 StGB (wenn auch – bisher – mit verneinendem Ergebnis) --- aber Janine Wissler fand nur den Altersunterschied „befremdlich“, aber nichts politisch kritisierens- oder untersuchenswert?!
Außerdem waren dem Beschuldigten spätestens 2019 gegen ihn gerichtete Vorwürfe beÂkannt; in einem darum geführt Zivilrechtsstreit benannte der Beschuldigten den (jedenfalls jetzigen) Wiesbadener Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei als Zeugen: https://twitter.com/TaP_Theorie/status/1527265755561136128 (enthält einen Ausschnitt aus einem juristischen Schriftsatz mit der Zeugenbenennung).
Janine Wissler soll von diesen Vorwürfen damals nicht erfahren haben? Weder von ihrem (Ex-)Partner (= dem Beschuldigten und Kläger des Zivilverfahrens) noch von ihrem städtiÂschen Wiesbadener Amtskollegen?! – Scheint mir eine etwas lebensfremde Annahme zu sein; siehe dazu meinen Text:
#LinkeMeToo: De-Konstruktion von Antworten auf Fragen der taz
https://publikum.net/linkemetoo-de-konstruktion-von-antworten-auf-fragen-der-taz.
In einem Blog-Artikel vom 24.04.2022 beim Freitag (https://freitag.de/autoren/rwagner/deÂbatte-linksparteiliche-struktur-integritaet-angesichts-linkemetoo) behauptet im übrigen jeÂmand, dessen dortigen sonstigen politischen Positionen und Seitenhiebe ich nicht teile (aber dies nur am Rande), Janine Wissler schon 2014 – in Form eines Offenen Briefes bei Facebook – über Folgendes informiert zu haben: „Zwei alte Männer betreiben (im übrigen an ihrer Stadtteilgruppe vorbei) einen Infostand der LINKE., geben dort ihre privaten E-Mails als Kontakt an und treffen dann z.B. Verabredungen mit einzelnen Frauen in einem Café zum intimen (Indoktrinierungs-)Gespräch.“ Ob die Behauptung zutrifft, weiß ich nicht; war jedenfalls Vorwurf.
Da Janine Wissler trotz alle dem weiterhin bestreitet, vor Ende 2021 von Vorwürfen erfahÂren zu haben, muß sie einen ziemlich engen Begriff „Vorwurf“ und ein ziemliches weites Verständnis davon haben, was richtig bzw. nicht-vorwerfbar ist.
„4. Geprüft hat die StA vAw auch 3 Mal die Vergewaltigung“ (https://twitter.com/Rahel__Hagos/status/1521228115686707206M; vAw = von Amts wegen; d.h.: ohne daß dem eine diesbezügliche ausdrückliche Anzeige vorausging).
Wissler war damals Fraktionsvorsitzende im Hessischen Landtag; der Zeuge ist jedenfalls heutzutage FraktionsvorsitÂzender der Wiesbadener Stadtrats-Fraktion.