#linkemetoo: Wer wusste was?

25.05.22
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Antwort von einen Twitter-post von Niema Movassa

zum Thema: Was wußte Janine Wissler bereits 2018/19 von den #LinkeMeToo-Vorwürfen?

von Detlef Georgia Schulze

Niema Movassa (Mitglied im Parteivorstand der Linkspartei) bekundete am Dienstag seine Unterstützung für Janine Wissler und Martin Schirdewan als Parteivorsitzende der Links­partei (https://twitter.com/NiemaMovassat/status/1529059174574964739) – Wissler als weiterhin Vorsitzende und Schirdewan als künftiger Vorsitzender (falls sie denn beim nächsten Parteitag gewählt werden).

Daraufhin machte ein anderer Twitter-user folgenden Einwand: „Und wo ist die Erneue­rung? Wo ist der Kampf gegen Täterstrukturen? Was bringt eine PV [Parteivorsitzende] die bei gefühlt niemanden in der LJ [Linksjugend] mehr als den Rauswurf aus der Partei bekommen sollte? @Janine_Wissler ist auf jeden Fall eine schlechte Wahl. Sie wusste von den sexuellen Übergriffen!“ (https://twitter.com/Egonbinich/status/1529070867187216384)

Darauf hin fragte Niema mit Unschuldsmiene, „Woraus entnimmst du, dass sie davon wusste?“, und setzte sogar noch hinzu: „Soweit ich sehe gibt es bisher nirgendwo den Vorwurf dass sie davon wusste. Dh du wüsstest dann mehr als Betroffene, Medien und Staatsanwaltschaft.“ (https://twitter.com/NiemaMovassat/status/1529071466368614401)

Darauf antwortete ich meinerseits in etwa das Folgende:

Nun – sie wußte vielleicht nicht schon 2018 von einem „sexuellen Übergriff“ i.S.d. § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung); aber sie wußte seit dem 24.08.2018 von einem Sachverhalt, der

Janine Wissler wußte außerdem von etwas, das sie „sexuelles Verhältnis“ nennt – zwi­schen dem über 40-Jährigen Mann und Fraktionsmitarbeiter und einem anfangs unter 18 Jahre alten weiblichen Parteimitglied. Das war juristisch vielleicht ein Sexueller Mißbrauch einer Jugendlichen (§ 182 StGB) – vermutlich aber nicht, da der BGH den dortigen Begriff „Zwangslage“ eher eng auslegt (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=43733&anz=1&pos=0&Frame=4&.pdf [2008] und https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/97/4-40-97.php3 [1997], jeweils Textziffer 6). Politisch bestand aber Anlaß der Sache nachzugehen – zumal angesichts der späteren, nicht-einvernehmlichen Balkon-Situation (als die Betroffene allerdings schon volljährig war).

Janine Wissler spricht von „sexuelles Verhältnis“ – also war es wohl ihres Erachtens zu se­xuellen Handlungen gekommen. Da die Balkon-Situation nicht einvernehmlich war, stellt sich die Frage, ob nicht vielleicht auch einige oder alle der sexuellen Handlungen, von de­nen Wissler augenscheinlich ausging, nicht einvernehmlich waren. Die Staatsanwaltschaft prüfte jedenfalls von Amts wegen1 § 177 StGB (wenn auch – bisher – mit verneinendem Ergebnis) --- aber Janine Wissler fand nur den Altersunterschied „befremdlich“, aber nichts politisch kritisierens- oder untersuchenswert?!

Außerdem waren dem Beschuldigten spätestens 2019 gegen ihn gerichtete Vorwürfe be­kannt; in einem darum geführt Zivilrechtsstreit benannte der Beschuldigten den (jedenfalls jetzigen) Wiesbadener Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei als Zeugen: https://twitter.com/TaP_Theorie/status/1527265755561136128 (enthält einen Ausschnitt aus einem juristischen Schriftsatz mit der Zeugenbenennung).

Janine Wissler soll von diesen Vorwürfen damals nicht erfahren haben? Weder von ihrem (Ex-)Partner (= dem Beschuldigten und Kläger des Zivilverfahrens) noch von ihrem städti­schen Wiesbadener Amtskollegen2?! – Scheint mir eine etwas lebensfremde Annahme zu sein; siehe dazu meinen Text:

#LinkeMeToo: De-Konstruktion von Antworten auf Fragen der taz

https://publikum.net/linkemetoo-de-konstruktion-von-antworten-auf-fragen-der-taz.

In einem Blog-Artikel vom 24.04.2022 beim Freitag (https://freitag.de/autoren/rwagner/de­batte-linksparteiliche-struktur-integritaet-angesichts-linkemetoo) behauptet im übrigen je­mand, dessen dortigen sonstigen politischen Positionen und Seitenhiebe ich nicht teile (aber dies nur am Rande), Janine Wissler schon 2014 – in Form eines Offenen Briefes bei Facebook – über Folgendes informiert zu haben: „Zwei alte Männer betreiben (im übrigen an ihrer Stadtteilgruppe vorbei) einen Infostand der LINKE., geben dort ihre privaten E-Mails als Kontakt an und treffen dann z.B. Verabredungen mit einzelnen Frauen in einem Café zum intimen (Indoktrinierungs-)Gespräch.“ Ob die Behauptung zutrifft, weiß ich nicht; war jedenfalls Vorwurf.

Da Janine Wissler trotz alle dem weiterhin bestreitet, vor Ende 2021 von Vorwürfen erfah­ren zu haben, muß sie einen ziemlich engen Begriff „Vorwurf“ und ein ziemliches weites Verständnis davon haben, was richtig bzw. nicht-vorwerfbar ist.

 

1 „4. Geprüft hat die StA vAw auch 3 Mal die Vergewaltigung“ (https://twitter.com/Rahel__Hagos/status/1521228115686707206M; vAw = von Amts wegen; d.h.: ohne daß dem eine diesbezügliche ausdrückliche Anzeige vorausging).

2 Wissler war damals Fraktionsvorsitzende im Hessischen Landtag; der Zeuge ist jedenfalls heutzutage Fraktionsvorsit­zender der Wiesbadener Stadtrats-Fraktion.







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