Von Wolfgang Lettow
Die Kriminalisierung und Verfolgung linker migrantischer internationalistischer Zusammenhänge nimmt zu. Ganz konkret sichtbar machen dies die Verfolgungsbehörden in den § 129 b Stgb Schauprozessen in Stuttgart-Stammheim und Düsseldorf.
Aktuell richtet sich die Kriminalisierung aber auch gegen die, die Öffentlichkeit zu den Verfahren herstellen.
Im Stammheimer Verfahren kritisierte PRO ASYL erst kürzlich, dass die deutsche Justiz Folter nicht legitimieren dürfe. In der Verhandlung am 18.1.2010 war der Leiter der Anti-Terror-Abteilung der Polizei Istanbul als Zeuge geladen. Damit wurde der Leiter derjenigen politischen Abteilung der Polizei vernommen, die regelmäßig Folter als Mittel gegen politische Widersacher anwendet.
Siehe dazu: taz 20.1.2010 / www.political-prisoners.net
Auch die MdB Ulla Jelpke weist in regelmäßigen Abständen auf die Aufweichung des grundgesetzlichen Folterverbotes hin. So werden Folterstaaten und deren Folterer wie der Leiter der Istanbuler Polizei noch ermutigt und Foltergeständnisse legitimiert. Jedoch Berichte über die Verletzung der Grundrechte kriminalisiert das OLG Düsseldorf.
So wurden Publikationsorgane wie das Internetportal "Scharf Links" und das "Gefangenen Info" wegen dem Artikel "Blind in Beugehaft" zum Verfahren vor dem OLG Düsseldorf mit Verleumdungsklagen überzogen.
Gegen die Herausgeberin von "Scharf Links", Edith Bartelmus-Scholich, existiert ein Strafbefehl über 12000 Euro. Sie hat dagegen Widerspruch eingelegt und ihr Prozess beginnt am 16. Februar 2010 vor dem Amtsgericht Krefeld. Die kriminalisierte Passage aus der Ausgabe 348 des Gefangenen Infos lautet: "besonders zynisch bemerkte der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenates, für Nuri (Eryüksel) sei die Beugehaft wohl ein wirksames Mittel, um sich zu besinnen, denn er sei ja erblindet".
Die Richter des Düsseldorfer Senats behaupteten einstimmig, dass das Zitat in diesem Wortlaut nicht gefallen sei. Statt eine Gegendarstellung zu verlangen, entschied sich das Gericht dafür die Publikationsorgane mit saftigen Geldstrafen substanziell anzugreifen. Gegen den Strafbefehl über 2800 Euro gegen den presserechtlich Verantwortlichen des "Gefangenen Infos", Wolfgang Lettow, wurde ebenfalls Einspruch eingelegt. Es wird deswegen auch zu einem Verfahren in Berlin kommen.
Als Auftakt zum Verfahren in Krefeld am 16.2. gibt es nun eine Solidaritätsveranstaltung in Düsseldorf:
Montag, den 8.2. um 18 Uhr im DGB-Haus, Friedrich-Ebert-Straße 34 - 38, Düsseldorf (direkt am Hbf) statt.
Werden die Herausgeberin von "Scharf Links", Edith Bartelmus-Scholich, und der presserechtlich Verantwortliche des "Gefangenen Infos", Wolfgang Lettow, Bericht erstatten und dazu aufrufen, das Verfahren am 16.2. vor dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, Raum 218 um 11 Uhr, solidarisch zu verfolgen.
Spendenkonto:
E. Bartelmus-Scholich
Stichwort: Spende Onlinezeitung 'scharf-links'
Sparkasse Krefeld
BLZ: 320 500 00
Konto: 1349653
IBAN: DE73 3205 0000 0001 3496 53
BIC: SPKRDE33XXX
OLG Düsseldorf geht gegen ‚scharf-links' vor - 28-10-09 23:00