„Aktive Sterbehilfe" durch Hartz IV Vollstrecker findet kein gerichtliches Nachspiel


19.02.08
TopNewsTopNews, Soziales, Rheinland-Pfalz 

 

Niemand hat Schuld - Ermittlungen nach Hungertod eingestellt

Speyer (sk) - Nach dem tragischen Hungertod eines Arbeitslosen im April vergangenen Jahres in Speyer hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal die Ermittlungen eingestellt. Weder bei der Mutter des 20-Jährigen noch bei den zuständigen Behörden sei ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt worden, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Lothar Liebig.

Der verstorbenen Sascha K. war bis zur Einführung des Hartz-IV-Regimes durch die Allparteienkoalition von SPD; CDU, Grüne und FDP n einer Reha-Maßnahme des Sozialamtes betreut worden. Dem lernbehinderten und psychisch kranken junge Mann wurden durch die Speyrer Hatz IV Vollstreckungsbehörde sämtliche Hilfeleistungen gestrichen. Am 15. April 2007 wurde Sascha K. infolge monatelanger Mangelernährung in seiner Wohnung, unweit des Doms von Speyer, tot aufgefunden Der tragische Falll sorgte bundesweit für Schlagzeilen.

Als angeblich "erwerbsfähiger Bedürftiger" unterstand Sascha K.der Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration (GfA) in Ludwigshafen und hatte wie auch seine Mutter, mit der zusammen er als "Bedarfsgemeinschaft" eingestuft worden war, die Pflichten als Arbeitssuchender zu erfüllen. Die GfA kürzte seine Leistungen, nachdem der psychisch kranke Mann, wie es im Verwaltungsdeutsch heißt, wiederholt Arbeitsangebote ausgeschlagen und Vorladungen seines Fallmanagers nicht nachgekommen war. Wäre Sascha K. dazu imstande gewesen, hätte er wohl kaum zuvor unter der Betreuung des Sozialamtes gestanden. So aber nahm die Maschinerie einer gesetzlichen Armutsverwaltung ihren mörderichen Lauf.







<< Zurück