Nur 6 Abgeordnete votieren in der Fraktionssitzung dagegen
Von Edith Bartelmus-Scholich
Außenminister Steinmeier und Kriegsminister Franz-Josef Jung werben für den Einsatz der Marine, die auch mit Gewalt gegen Piraten vorgehen soll. Den Beschluss über den Einsatz fällt der Bundestag am Freitag. Jung erklärt, die Möglichkeiten der Marine reichten vom "Schuss vor den Bug bis zur Versenkung von Piraten-Schiffen". Sie werde sich an Abschreckung, Abwehr von Angriffen und Verhinderung von Seeräuberei beteiligen.
Die Regierung will bis zu 1400 Soldaten und eine Fregatte stellen. Die deutsche Fregatte 'Karlsruhe' hält sich bereits im Einsatzgebiet auf. Die EU-Mission umfasst insgesamt vier Schiffe und drei Flugzeuge. Die EU hatte die Mission "Atalanta" bereits am 8. Dezember gestartet. Sie soll dafür sorgen, dass die Handelsroute durch das Seegebiet vor Somalia und den Golf von Aden geschützt wird. In diesem Jahr hatten Piraten am Horn von Afrika bereits über 200 Schiffe überfallen, gegenwärtig sind 17 Schiffe und 200 Geiseln in ihrer Gewalt.
Gleichzeitig hat heute der UN-Sicherheitsrat das Mandat für den Einsatz gegen Piraten erweitert. Einstimmig wurde die US-EU-NATO-Resolution in New York verabschiedet. Sie erlaubt auch die erwünschten militärischen Einsätze auf dem afrikanischen Festland. Alle bereits an Einsätzen beteiligten imperialistischen Staaten dürfen im 'Kampf gegen Piraterie' "alle notwendigen Maßnahmen ergreifen". Der sogenannte Anti-Piraten-Einsatz folgt somit den gleichen Mustern wie die Anti-Terror-Kriege.
Wie aus dem Umfeld der Linksfraktion im Deutschen Bundestag zu erfahren war, wird sich die Fraktion einem nach Kapitel 7 der UN-Charta mandatierten Einsatz als "Polizeiaktion" nicht verschließen. Nur sechs Abgeordnete des linken Flügels unter ihnen das Mitglied im Verteidigungsausschuss Inge Höger, sowie die Abgeordneten Nele Hirsch, Sevim Degdelen und Ulla Jelpke stimmten in der gestrigen Fraktionssitzung dagegen. Dabei soll die Debatte kaum geführt worden sein. Es heißt Fraktionschef Gregor Gysi habe diese mit Formaltricks abgewürgt. Bemerkenswert ist, dass er im Einvernehmen mit Oskar Lafontaine handelte.
Auch wenn die Linksfraktion am Freitag dem Militäreinsatz (noch) nicht zustimmen wird, weil dieser nicht als Einsatz nach Kapitel 7 UN-Charta dargestellt wird, hat sie die Tür für zukünftige Einsätze der Bundeswehr in aller Welt weit aufgemacht. Sie möchte sich also auf dem Weg in die Regierungsverantwortung erst einmal in den Club der Kriegsparteien einreihen. Allerdings will sie dies für ihre Wähler und Mitglieder noch ein wenig verschleiern. Dazu soll der Einsatz am Horn von Afrika als "nicht militärisch", sondern als "Polizeiaktion" definiert werden, statt seinen wahren Charakter als Militäraktion zum Nutzen der imperialen Industrien zu enthüllen. Statt über Rohstoffvorkommen und Handelsgewinne zu sprechen, statt die UN als von den kapitalistischen Ländern gesteuertes Instrument zu enthüllen, akzeptiert die Linksfraktion die aufgemachte Legende und ergreift die hingehaltene Krücke des UN-Mandats. Den Auftrag ihrer Wählerinnen und Wähler hat sie damit aufgegeben.
Edith Bartelmus-Scholich, 17.12.08
Dokumentiert am 18.12.08 nach Eingang des Original-Dokuments in der Redaktion:
Dokumentiert:
Deutscher Bundestag Drucksache 16/
16. Wahlperiode
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, Dr. Lothar Bisky, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Dr. Hakki Keskin,
Michael Leutert, Wolfgang Neskovic, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
zu der Zweiten Beratung des Antrags der Bundesregierung
- Drucksache(n) 16/11337-
Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU geführten Operation "ATALANTA" (EU NAVFOR) auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008 und 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Frieden und Stabilität innerhalb Somalias, die Stärkung der staatlichen Institutionen, wirtschaftliche Entwicklung sowie die Achtung der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit sind notwendige
Vorraussetzungen für eine Beendigung der Seeräuberei und der bewaffneten Raubüberfälle auf See vor der Küste Somalias. Um eine dauerhafte Eindämmung der Piraterie zu ermöglichen, müssen die ihr zugrunde liegenden strukturellen Ursachen behoben werden. Der seit fast 20 Jahren andauernde Bürgerkrieg, das Fehlen staatlicher Institutionen (z.B. einer Küstenwache) und einer funktionierenden Gerichtsbarkeit, die Verarmung weiter Teile der Bevölkerung sowie Überfischung und illegaler Fischfang durch internationale Fangflotten begünstigen die Attraktivität illegaler Einkommensquellen, zu denen neben Piraterie auch Waffenschmuggel gehört. Es liegt auf der Hand, dass eine Lösung dieser Probleme nur unter Einbeziehung aller Akteure in Somalia erreicht werden kann. Gleichzeitig verschärfen die Präsenz äthiopischer Truppen, die Angriffe im Rahmen der Operation Enduring Freedom und die einseitige Unterstützung der somalischen Übergangsregierung durch die Internationale Gemeinschaft den Konflikt und haben maßgeblich zu der Verschlechterung der Sicherheitslage und der Radikalisierung der Konfliktparteien beigetragen.
Die auf Grundlage der UN-Resolutionen 1816 vom 2. Juni 2008, 1838 vom 7. Oktober 2008 und 1846 vom 2. Dezember 2008 von der EU am 10. November 2008 beschlossene Militärmission ATALANTA führt in die falsche Richtung. Gemeinsam mit Operation Enduring Freedom und dem NATO-Militäreinsatz Operation Allied Provider treibt sie die Militarisierung der Seesicherheit voran, um unter dem Deckmantel der Pirateriebekämpfung eine weit reichende militärische Kontrolle der Seewege auszubauen. Das Piraterieproblem vor Somalia kann militärisch jedoch nicht einmal kurzfristig behoben werden. Das Einsatzgebiet ist für eine flächendeckende Überwachung viel zu groß, eine Identifizierung von Piratenschiffen ist kaum möglich, weder aus der Luft noch von See aus. Obwohl der Golf von Aden im Rahmen der Operation Enduring Freedom bereits seit sechs Jahren überwacht wird und die dort eingesetzten Kriegsschiffe in den letzten Monaten auch aktiv gegen Piraterie vorgingen, konnten keine nennenswerten Erfolge verzeichnet werden. Gerade die Schwierigkeit der Identifizierung von Piraten bzw. Piratenschiffen hat bereits zu fatalen Ereignissen geführt, wie das Beispiel des von der indischen Marine versenkten thailändischen Frachters am 18.November zeigt, bei dem mindestens 1 Besatzungsmitglied zu Tode kam, 14 weitere vermisst werden.
Der Umgang der Staaten mit dem gegenwärtigen Piraterieproblem vor der Küste Somalias weist deutlich auf die bisherigen Versäumnisse der Internationalen Gemeinschaft bei der Bekämpfung der Kriminalität zur See hin. Die bestehenden internationalen Rechtsinstrumente wie das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 und das Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt von 1988 sind bis heute von zahlreichen Staaten nicht ratifiziert worden. Darüber hinaus sind die bestehenden Vereinbarungen über ein kollektives Sicherheitssystem in den internationalen Gewässern unter der Führung der UNO unzureichend für eine angemessene Bekämpfung der Piraterie und müssen umfassend weiterentwickelt werden.
Eine Beteiligung der Bundeswehr an Einsätzen zur Bekämpfung der Piraterie ist nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen. Das für Fragen der Piraterie maßgebliche völkerrechtliche Dokument, das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen von 1982, definiert Piraterie als private, nicht einem Staat zuzuordnende, kriminelle Handlung. Auch nach deutschem Recht fällt Piraterie in den Bereich der Kriminalität, für deren Bekämpfung ausschließlich die Bundespolizei zuständig ist. Eine Bekämpfung der Piraterie ist daher nur durch die Bundespolizei, die über die notwendigen Mittel und Fähigkeiten verfügt, diese polizeiliche Aufgabe zu erfüllen, zulässig. Die strikte Trennung von Polizei- und Militäraufgaben, die in Art. 87a Grundgesetz geregelt ist, wird auch dann nicht in Frage gestellt, wenn der Einsatz auf Art. 24 Abs. 2 Grundgesetz gestützt wird. Art. 24 Abs. 2 Grundgesetz ermöglicht den Einsatz bewaffneter Streitkräfte nur im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit. Bei der EU handelt es sich jedoch nicht um ein solches System. Außerdem liegen auch die Voraussetzungen des Kapitels VII UN Charta nicht vor, da es sich bei Piraterie weder um eine Friedensbedrohung bzw. einen Friedensbruch noch eine Angriffshandlung gegen einen oder mehrere Staaten handelt. Die Bundesregierung hat es trotz dieser völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken versäumt, den Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine rechtliche Bewertung vorzulegen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
1. sich anstelle einer Beteiligung an der Militärmission ATALANTA für die Einrichtung einer zeitlich begrenzten internationalen Küstenwache unter Beteiligung der Staaten der Region und unter der Führung der UNO und der Afrikanischen Union (AU) einzusetzen und diese durch Bereitstellung von Polizeikräften sowie materieller und finanzieller Mittel zu unterstützen. Hierbei muss sichergestellt sein, dass die somalischen Autoritäten an allen Maßnahmen beteiligt sind;
2. keine deutschen Streitkräfte für den Kampf gegen Piraterie bereitzustellen, weder im Rahmen der EU-Militärmission ATALANTA, der Nato, noch im Rahmen der Operation Enduring Freedom, sondern die Pirateriebekämpfung der dafür zuständigen Bundespolizei zu überlassen und die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen;
3. sich für eine Beendigung der militärischen Intervention in Somalia einzusetzen. Dies beinhaltet einen sofortigen und vollständigen Abzug der noch in Somalia befindlichen äthiopischen Truppen und die Einstellung von Angriffen der USA und anderer OEF-Staaten auf das somalische Festland ebenso wie die Verhinderung einer weiteren militärischen Intervention bzw. einer Ausdehnung der Pirateriebekämpfung auf das somalische Festland;
4. die Aufnahme von Verhandlungen zwischen allen politischen Akteuren des Landes zu unterstützen und Initiativen zu entwickeln, die auf die Bildung einer repräsentativen somalischen Regierung ausgerichtet sind. In diesen Prozess müssen auch die Regime von Puntland und Somaliland eingebunden werden und die Unterstützerstaaten dieser Regime zu einer kooperativen Politik bewegt werden. Gleichzeitig müssen Hilfs- und Wiederaufbauprogramme entwickelt und umgesetzt werden, um das Land wirtschaftlich, politisch und sozial zu stabilisieren, den Zugang der Bevölkerung zu Nahrung und Bildung sowie eine Rückkehr der Binnenflüchtlinge zu ermöglichen;
5. im Rahmen der Europäischen Union und der UNO ist dafür Sorge zu tragen, dass die illegal in den somalischen Gewässern fischenden Flotten unverzüglich die Territorialgewässer verlassen und zumindest vorübergehend restriktive Fangquoten für den Indischen Ozean zu vereinbaren, um dievöllig überfischten Gewässer zu regenerieren. Darüber hinaus müssen Initiativen zur Reintegration ehemaliger Fischer ergriffen und im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Programme zur Modernisierung der somalischen Fischfangflotte entwickelt werden;
6. Initiativen zu ergreifen, die zu einer Weiterentwicklung des Seerechtsübereinkommens und einer Vereinbarung über ein kollektives Sicherheitssystem in den internationalen Gewässern unter UNO-Führung führen. Weiterhin soll die UNO aufgefordert und unterstützt werden, unter Einbeziehung der Internationalen Schifffahrtsorganisation und auf Grundlage des Übereinkommens zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Seefahrt, die rechtlichen Grundlagen für die Übertragung der Zuständigkeit für Piraten-Straftaten auf den Internationalen Seegerichtshof zu sorgen oder eine entsprechende internationale Gerichtsbarkeit zu schaffen.
Berlin, den 18. Dezember 2008
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion