Von Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
Am heutigen Samstag, 15. Mai, haben in ganz Deutschland Menschen gegen das 150-jährige Bestehen des Paragrafen 218 StGB protestiert. Vom großen Berlin bis ins kleine Verden: In über 40 Städten Deutschlands beteiligten sich die Teilnehmenden trotz Pandemie an den vielfältigen Protesten, um ein deutliches Zeichen für sexuelle Selbstbestimmung und gegen die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu setzen. Der Paragraf 218, der ungewollt Schwangere und Ärzt*innen kriminalisiert, wird heute 150 Jahre alt.
“Die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine würdevolle und selbstbestimmte Entscheidung. Dass sich in so kurzer Zeit über 40 Städte und so viele verschiedene Organisationen an unserer Kampagne beteiligt haben, zeigt deutlich, dass die aktuelle Lage in Deutschland im Jahre 2021 nicht mehr tragbar ist”, stellt Eva Kubitz, eine der Organisator*innen der Kampagne “150 Jahre Widerstand gegen §218 - Es reicht” fest.
In Berlin setzte z.B. das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung zusammen mit dem Netzwerk Frauengesundheit Berlin mit einer 300 Personen langen Menschenkette um das Reichstagsgebäude ein deutliches Zeichen für sexuelle Selbstbestimmung. Weitere Menschenketten gab es in Hamburg, München, Würzburg, Augsburg, Passau, Offenbach und Landshut. Kundgebungen mit unterschiedlichem Begleitprogramm fanden in Köln, Frankfurt (Main), Kassel, Wuppertal, Magdeburg, Heidelberg, Münster, Darmstadt, Flensburg und Karlsruhe statt. In Aachen, Dortmund, Cottbus, Koblenz und Mainz wurden Kleiderbügel in der Stadt verteilt.
Bei Onlineformaten wie z.B. auf Instagram von Safe Abortion Marburg oder der Online-Podiumsdiskussion von ASF Leipzig konnte außerdem jeder von zu Hause aus seinen Protest zum Ausdruck bringen. Weitere teilnehmende Städte waren: Apolda, Bielefeld, Düsseldorf, Erfurt, Essen, Freiburg, Gera, Göttingen, Hannover, Kiel, Leipzig, Marburg, Merseburg, Nürnberg, Oberhausen, Regensburg, Stuttgart, Trier, Verden, Weimar. Gerne vermitteln wir Kontaktpersonen in den jeweiligen Städten.
Hintergrund: Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Noch heute sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB eine Straftat. Der Aktionstag ist der Teil der diesjährigen Kampagne „150 Jahre Widerstand gegen Paragraf 218 - Es reicht!“, die das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung gemeinsam mit vielen Aktivist*innen und Partnerorganisationen durchführt.