von TaP
Immer wieder ist von unterschiedlichen linken Strömungen und sogar von einigen Frauen, die sich als Feministinnen verstehen, zu hören, das Patriarchat im allgemeinen und insbesondere die unentlohnte (oder wie dann meist gesagt wird: „unbezahlte“) Hausarbeit nutze nicht etwa den Männern, die diese Arbeit konsumieren, sondern dem Kapital. Und die ‚Moral’ von der Geschichte – jedenfalls, soweit sie von geschlechter-gemischten antikapitalistischen Gruppen erzählt wird – besteht dann in der für antikapitalistische Männer frohen Botschaft: ‚Feminismus (oder Kampf gegen „Frauenunterdrückung“) besteht nicht etwa darin, daß sich FrauenLesben gegen das Patriarchat organisieren, sondern darin, daß Männer und Frauen gemeinsam gegen das Kapital kämpfen.
I.
Gisela Bock und Barbara Duden erkannten demgegenüber (1976, 177): Mit der Verallgemeinerung der – zunächst: bürgerlichen – Hausfrauen-Ehe in Richtung IndustriearbeiterInnenschaft
„begann man, den Männern höhere Löhne zu zahlen, gerade so hoch, daß sie eine Frau in ökonomischer und sexueller Abhängigkeit halten konnten.“ (meine Hv.)
II.
Trotzdem setzten auch sie noch im gleichen Satz wie folgt fort:
„andererseits machte die Unterwerfung der Frau und die Durchsetzung der Familie als Organisationsform unbezahlter Hausarbeit in der Arbeitsklasse es möglich, den Arbeitern geringere Löhne zu zahlen, als es die Klassenkämpfe bis zu den Revolutionen 1917/19 erforderlich gemacht hätten.“
1. Hieran ist zunächst einmal unklar, worauf sich die Annahme gründet, daß es überhaupt so gewesen sei, daß „den Arbeitern geringere Löhne“ gezahlt wurden, „als es die Klassenkämpfe bis zu den Revolutionen 1917/19 erforderlich gemacht hätten“. Was mag in diesem Satz als Maßstab für ‚das Erforderliche’ mitgedacht gewesen sein? Die beiden Autorinnen sprachen es nicht aus.
Was spricht für die in dem zitierten Halbsatz implizierte Annahme, das Kapital hätte ohne „Unterwerfung der Frau“ höhere Löhne gezahlt?!
2. Der (am Anfang von Abschnitt II.) zitierte Halbsatz gründet im übrigen auf der – bereits in meinem ersten Absatz erwähnten – Verwechselung von „unbezahlt“ und „unentlohnt“: Ja, Frauen erhalten keinen Lohn für die Hausarbeit; aber sie werden sehr wohl – in Form von Unterhalt – für die Hausarbeit bezahlt (es sei denn, sie haben eigenes Vermögen)[1].
Noch Mitte des 19. Jahrhunderts lebten ProletarierInnen – jedenfalls nach Darstellung des Kommunistischen Manifestes – in „erzwungene[r] Familienlosigkeit“ (MEW 4, 478)[2], da die Löhne nicht ausreichten, um ein Haushaltsmitglied für die Hausarbeit freizustellen. Nicht nur Frauen-, sondern auch Kinderarbeit war weit verbreitet. Entsprechend gering war das Reproduktionsniveau der Lohnabhängigen. Die Wohnverhältnisse waren beengt und die langen Erwerbsarbeitszeiten ließen eh nicht zu, die Wohnungen groß für etwas anderes als Schlafen zu nutzen.
Alldies änderte sich – teils aufgrund erfolgreicher Kämpfe der Lohnabhängigen; teils aus daraus resultierendem staatlichen Befriedungsinteresse; teils, weil die Entwicklung der Produktivkräfte auch für das Kapital einen anderen (besseren) Zustand der Arbeitskräfte erforderlich machte – im Laufe der Zeit langsam; und nun wurden – in aller Regel an Männer – Familienlöhne gezahlt, die es erlaubten, ein Haushaltsmitglied – in aller Regel Ehefrauen – für die Hausarbeit freizustellen.[3]
III.
Die „Unterwerfung der Frau“ (Bock/Duden 1976, 177) war also nicht bloß eine psychologische Kompensation, die Männern vom Kapital angeboten und von diesen angenommen wurde, um Lohnzurückhaltung auszugleichen.
Danach hört es sich aber an, wenn Bock/Duden (1976, 177) schreiben: „Das Kapital konnte den streikenden Arbeitern gewissermaßen die Frauen als Kompensation anbieten, und die Frauenfeindlichkeit der Arbeiterbewegung hat diesen Handel akzeptiert.“ Dadurch sei der „Wert der Ware Arbeitskraft und ihr Preis auf dem Arbeitsmarkt“ gesenkt worden.
1. Tatsächlich ist – wie gerade schon ausgeführt – der Wert der Arbeitskraft nicht gesunken, sondern gestiegen: Insbesondere der männliche Teil der Lohnabhängigen konnte sein Reproduktionsniveau steigern; es entsprach der nunmehrigen „Kulturstufe“, die als „historisches und moralisches Element“ in die „Wertbestimmung der Arbeitskraft“ eingeht (MEW 23, 185)[4], daß sich Lohnarbeiter eine Hausfrau halten können – und auch manchen Frauen mag es attraktiver erschienen sein, Hausarbeit gegen Unterhalt, als Erwerbsarbeit gegen Lohn zu leisten.
Der de facto zur Verfügung gestellte Unterhalt mag niedrig (gewesen) sein – insbesondere, wenn schon der männliche Familienlohn niedrig ist – und sich auch nicht immer nach den gesetzlichen Regelungen[5] richten, sondern inner-familiär/informell ausgehandelt werden. Aber es ist ein Irrtum zu sagen, daß „Frauen für Männer grundsätzlich unbezahlt Arbeit verrichten“. Und es ist mißverständlich ausgedrückt zu sagen, daß für „einen Lohn […] der Unternehmer bzw. der Staat zwei Arbeitskräfte“ erhalte (so aber Bock/Duden 1976, 177 – Hv. i.O.)
So wie für – i.d.R. männliche – direkt Lohnabhängige[6] gilt, daß sie einen solchen Lohn erhalten, der es ihnen ermöglicht, sich die Mittel zu verschaffen, die zum Erhalt (zur Reproduktion) ihrer Arbeitskraft nötig sind (MEW 23, 185), so gilt auch für – in der Regel – Hausfrauen (ausnahmsweise: Hausmänner), daß sie einen solchen Unterhalt erhalten, der es ihnen ermöglicht, sich die Mittel zu verschaffen, die zum Erhalt (zur Reproduktion) ihrer Arbeitskraft nötig sind.
2. Nur ist es freilich so, daß in das patriarchal-fordistisch Arrangement das „historische und moralische Element“ eingeht, daß Erwerbsarbeitern zugebilligt wird, sich eine Hausfrau zu halten, während Hausfrauen nicht zugebilligt wird, sich einen Hausmann zu halten. Dies heißt aber nicht, daß die vermeintlich unbezahlte Hausarbeit von Frauen für Männern den Wert der männlichen Arbeitskraft senkt; vielmehr erhöhen die Unterhaltspflichten den Wert der männlichen Arbeitskraft.
Und es heißt auch nicht (bzw. nur in einem sehr speziellen Sinne), daß Kapital bzw. Staat (als privater bzw. staatlicher Arbeit‚geber’) für einen Lohn zwei Arbeitskräfte erhalten. Denn es arbeitet im patriarchal-fordistischen Modell in der Tat nur der Mann für das Kapital bzw. den Staat, während die Frau nicht für das Kapital bzw. den Staat, sondern für den Mann arbeitet. Zutreffend ist zwar, daß nur „ein Lohn“ (ein Betrag) überwiesen wird, aber dieser Lohn ist ein sog. „Familienlohn“, der das Überleben der gesamten Familie (wenn auch manchmal: nur schlecht), sichert – während zur Erreichung dieses Zwecks im 19. Jahrhundert außerdem noch Kinder und Frauen für Staat und Kapital arbeiten mußten (und auch die Männer-Erwerbsarbeitszeiten waren damals noch höher als im 20. Jahrhunderts).
In einem Vortrag, den Barbara Duden 2008 hielt und der 2009 gedruckt erschien, stellt Duden den Unterschied zwischen Fordismus und Neoliberalismus wie folgt (und tendenziell[7] zutreffend) dar:
„das Modell des nun untergegangenen Industriesystems (Familienernährer und femina domestica), nach dem ein Lohn zwei Menschen Unterhalt bot, wich dem ‚one-adult-worker-model’ als ökonomisches und soziales Prinzip: Jede muss sich individuell um entlohnte Arbeit bemühen, auch wenn diese immer knapper wird und bei den meisten Frauen kaum zur Existenzsicherung reicht“.
Obwohl sie in dem Vortrag ausführlich auf den alten Text, den sie 1977 zusammen mit Gisela Bock geschrieben hatte, zurückblickte, scheint ihr gar nicht aufgefallen zu sein, daß das, was sie jetzt – zutreffenderweise – über die fordistische Zeit sagt (ein Lohn bot zwei Menschen [und deren Kindern – füge ich hinzu] Unterhalt) genau das Gegenteil dessen ist, was sie 1977 zusammen mit Gisela Bock über das fordistische Arrangement behauptete: „Für einen Lohn erhält der Unternehmer bzw. der Staat zwei Arbeitskräfte, […].“ Nein, der fordistische Unternehmer (und die fordistische Unternehmerin genauso) erhielt nicht zwei Arbeitskräfte für einen Lohn, sondern, um eine Erwerbsarbeitskraft zu bekommen, mußte ein solcher Lohn gezahlt werden, der den Unterhalt einer ganzen Familie sichert!
Fordistische ‚Nur-Hausfrauen’ arbeiteten in erster Linie für den unmittelbaren familiären Lebensstandard (der niedriger wäre, wenn diese Arbeit – ersatzlos – nicht verrichtet würde) – und nur sekundär (soweit dadurch auch die Arbeitskraft des Ehemannes besser ‚in Schuß’ ist, als sie es wäre, wenn diese Hausarbeit nicht verrichtet würde) für Staat und Kapital. Dieser Sekundärnutzen wird aber von Staat bzw. Kapital in Form des Familienlohns sehr wohl bezahlt.
3. Das einzige, was tatsächlich nicht bezahlt wird, ist die Hausarbeit, die die Hausarbeit leistende Person nicht für andere (EhepartnerIn, Kinder), sondern für sich selbst leistet. Aber davon hat die diese Arbeit leistende Person ja auch selbst den Nutzen: der Magen ist mit warmen statt mit kaltem Essen gefüllt; die Wäsche ist sauber und stinkt nicht mehr etc.
An dieser Stelle spielt nun vielleicht für die Formulierung, „Für einen Lohn erhält der Unternehmer bzw. der Staat zwei Arbeitskräfte“, eine Vorstellung eine Rolle, die Bock/Duden aber nicht explizierten: Unternehmen und Staat seien dafür verantwortlich, für den Unterhalt aller Menschen zu sorgen – egal, ob sie für Staat und Kapital oder nur für sich selbst arbeiten.
Ich weiß nicht, ob Bock/Duden einen solches moralisch-ökonomisches „Recht auf Existenz“ (auch unabhängig von Erwerbsarbeit) verfochten oder verfechten. Aber in der linksradikalen Szene steht sicherlich bei einer ganzen Reihe von Leuten, die ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ oder – neuerdings wieder – „Lohn für Hausarbeit“ fordern, eine solche Vorstellung im Hintergrund.
Aber die schlichte Wahrheit ist: Für das Überleben der Menschheit reicht es nicht, daß sich die Leute ihr Essen kochen und ihre Klamotten waschen (sei es individuell oder vergesellschaftet); das Essen und die Klamotten müssen zunächst einmal produziert werden.
Und deshalb gibt es im Kapitalismus Essen und Klamotten nur im Tausch dagegen, daß die eigene Arbeitskraft anderen Leuten zur Verfügung gestellt wird – und nicht allein schon dafür, daß Essen und Klamotten nach Erhalt zubereitet bzw. getragen und gewaschen werden.
Wenn der Satz, „Die unbezahlte Hausarbeit nutzt dem Kapital“, also nur die Banalität meint, daß der Kapitalismus nicht das Paradies auf Erden ist, dann ist der Satz wahr: Wenn das Kapital auch Löhne für Arbeiten, die nicht ihm, sondern dem Eigennutz dienen, bezahlen müßte, dann würde der Kapitalismus zusammenbrechen. Ja, in diesem banalen Sinne nützt dem Kapital der Umstand, daß eigennützige Hausarbeit unbezahlt ist.
Aber diese Banalität hat nichts mit dem Tausch (fremdnütziger) Hausarbeit gegen Unterhalt, mit der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung und dem Patriarchat zu tun.
4. Kommen wir also auf das Patriarchat zurück: Hinter dem Satz, „Für einen Lohn erhält der Unternehmer bzw. der Staat zwei Arbeitskräfte“, steht vielleicht noch eine weitere utopische Vorstellung: Das, was in Wirklichkeit ein Familienlohn ist, sei vielmehr das korrekte Einkommen pro Individuum. Wenn Männer ein Durchschnittslohn von x Euro für 8 Stunden Erwerbsarbeit bekommen, dann müßten auch Hausfrauen x Euro für diese 8 Stunden Hausarbeit bekommen.
Diese Vorstellung übersieht aber zweierlei:
a) In den x Euro sind der Unterhalt, den ein Ehemann mit ‚Nur-Hausfrau’ dieser Hausfrau und seinen Kindern zahlen muß, schon enthalten.
Die Frage kann im vorliegenden Zusammenhang[8] also nur sein, diesem Mann etwas (bei zwei Kindern und nicht-erwerbstätiger Ehefrau: genau die Hälfte) von seinen x Euro wegzunehmen und den ‚Wegnahme-Betrag’ der Frau künftig direkt zu geben (und sie dadurch von Verhandlungen mit dem Mann über die Verwendung des Haushaltseinkommens unabhängig zu machen) – und dann die Unterhaltspflicht für die Kinder auf beide gleich aufzuteilen.
Zusätzlich könnte der Ehemann – im Gegenzug zur Einkommensverminderung von Erwerbsarbeit entlastet werden, was aber im Gegenzug bedeuten müßte, daß er dann entsprechend mehr (und sogar noch etwas mehr[9]) Hausarbeit leisten müßte – und entsprechend umgekehrt in Bezug auf die Arbeitsbelastung der Frau.
Ein solcher ‚Rundtausch’ sowohl von Einkommen als auch Haus- und Erwerbsarbeitszeiten würde dem Kapital keinen einzigen Cent mehr kosten[10], was nichts anderes bedeutet, als daß dem Kapital durch das jetzige (tatsächliche) Arrangement kein einziger Cent erspart wird!
b) Damit kommen wir zu dem sowohl gesellschaftstheoretisch als auch politisch-strategisch vielleicht entscheidenden Punkt:
- Herrschaft und Ausbeutung funktionieren nicht als schlichte Hierarchie, sondern als Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnisse[11] (die Vorteile der einen sind die Nachteile der anderen).
- Das heißt: Die Überwindung von Herrschaft und Ausbeutung kann nicht in der Weise funktionieren, daß künftig alle Leute einfach in der bisherigen obersten – vorgestellten – ‚Hierarchiestufe’ einsortiert werden. Die Positionen der Herrschenden und Ausbeutenden sind nicht verallgemeinerbar.[12]
- Die Überwindung des Kapitalismus kann nicht in der Weise erfolgen, daß in Zukunft alle Leute KapitalistInnen werden. Denn KapitalistInnen ohne Lohnabhängige kann es nicht geben.
- Und das Entsprechende gilt auch für das Patriarchat: Daß der eine Teil der Menschen Familienlöhne bezieht, hat zur notwendigen Bedingung, daß ein anderer Teil von Menschen Hausarbeit gegen Unterhalt leistet.
Oder allgemeiner gesprochen: Auch das Patriarchat ist nicht in der Weise überwindbar, daß die Männer-‚Rolle’ verallgemeinert wird, sondern es – bedarf genauso wie für eine Überwindung des Kapitalismus – einer Umverteilung von Macht, Vermögen, Einkommen, Arbeit und Bedürfnisbefriedigung – nur im Falle des Patriarchats nicht zwischen den Klassen, sondern zwischen den Geschlechtern.
IV.
Aber zurück zur These von Bock/Duden (1976, 177): „Das Kapital konnte den streikenden Arbeitern gewissermaßen die Frauen als Kompensation anbieten, und die Frauenfeindlichkeit der Arbeiterbewegung hat diesen Handel akzeptiert.“ Dadurch sei der „Wert der Ware Arbeitskraft und ihr Preis auf dem Arbeitsmarkt“ gesenkt worden.
Vielmehr war es so, daß die Männerlöhne in einem Ausmaß erhöht wurden, das es ermöglichte, Einnahmeverluste aufgrund geringerer Frauenerwerbsarbeitszeiten auszugleichen. Das Reproduktionsniveau der Lohnabhängigen stieg (das Erwerbsarbeitszeitvolumen sank und die Löhne stiegen) – und gleichzeitig wurden indirekt-lohnabhängige Frauen von direkt-lohnabhängigen Männern finanziell abhängig. Darin, diesen Deal gemacht zu haben, liegt die von Bock/Duden zurecht diagnostizierte „ Frauenfeindlichkeit der Arbeiterbewegung“!
V.
Die unentlohne Frauenhausarbeit erspart dem Kapital also nichts; aber sie erspart sehr wohl Männern ihren Dreck selbst wegzumachen etc.
Das heißt (und darüber hinaus ist zu sagen):
1. Antikapitalistische Organisierung macht feministische FrauenLesben-Organisierung gegen das Patriarchat keinesfalls überflüssig.
2. a) Was eine sozialistische Übergangsgesellschaft – ihrem Begriff nach – Frauen allenfalls bieten kann, ist eine Vergesellschaftung von Hausarbeit (und schon diese fand im Realsozialismus nur höchst teilweise statt). Mit einer solche Vergesellschaftung ist FrauenLesben aber wenig geholfen, wenn sie weiterhin bzw. wiederum in Niedriglohnbranchen gesteckt und von politischen Entscheidungsgremien ferngehalten werden sowie sexuelle Gewalt und Belästigung sowie Heterosexismus fortbestehen (wie dies im Realsozialismus der Fall war und wie auch dem sozialistischen ‚Ideal’ nach nicht ausgeschlossen ist, da dem Marxismus die Begriffe der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung und der sexuellen/sexualisierten Gewalt fehlen).
b) Auch wenn zu hoffen ist, daß ein etwaiger neuer sozialistischer Anlauf erfreulicher verläuft als der erste, so waren aber die patriarchalen ‚Fehler’ des Realsozialismus nicht nur (wenn auch: zum Teil) einer unzureichenden oder falschen Anwendung der marxistischen Theorie geschuldet, sondern schon die marxistische Theorie ist, was das Geschlechterverhältnis anbelangt, analytisch unzutreffend und politisch-strategisch falsch. Siehe dazu meine in „trend. onlinezeitung“ März und April 2018 erschienenen Texte:
Die Marxistische Frauenemanzipationstheorie.
De-Konstruktion einer Briefmarkensammlung; http://trend.infopartisan.net/trd0318/t140318.html /
http://trend.infopartisan.net/trd0318/dgs_emanzetheorie.pdf
(48 Seiten)
und
Was die Zetkin-Linke sagt... – und: Wie’s wirklich ist!
http://www.trend.infopartisan.net/trd0418/t330418.html /
http://www.trend.infopartisan.net/trd0418/Die_Zetkin-Linke.pdf
(4 Seiten).
3. Noch weniger Grund als für die Annahme, daß die Überwindung der Herrschaft der kapitalistischen Produktionsweise als solche eine Überwindung des Patriarchats bedeute, ist es berechtigt zu verlangen, daß FrauenLesben ihre antipatriarchalen Interessen zurückstellen, bis die antikapitalistischen Interessen von männlichen und weiblichen Lohnabhängigen befriedigt wurde.
PS.:
Siehe außerdem meinen am Montag bei indymedia erschienenen Artikel „Wenig Neues unter dem Dach des Patriarchats. Das ökonomische Geschlechterverhältnis in Deutschland im Vergleich von Fordismus und Neoliberalismus“.
Literatur:
Bock/Duden 1977: Gisela Bock / Barbara Duden, Arbeit aus Liebe – Liebe als Arbeit: Zur Entstehung der Hausarbeit im Kapitalismus, in: Gruppe Berliner Dozentinnen (Hg.), Frauen und Wissenschaft. Beiträge zur Berliner Sommeruniversität für Frauen, Juli 1976, Courage: [West]berlin, 1977, 118 - 199.
Duden 2009: Barbara Duden, Arbeit aus Liebe – Liebe als Arbeit. Ein Rückblick, in: Olympe. Feministische Arbeitshefte zur Politik H. 30, Dez. 2009; im internet unter der Adresse: http://www.schattenblick.de/infopool/politik/soziales/psdis013.html.
Fraser 1985: What’s Critical about Critical Theory? The Case of Habermas and Gender, in: New German Critique, No. 35: Special Issue on Jurgen Habermas, Spring/Summer, 1985, 97 - 131; im internet unter der Adresse: http://www.jstor.org/stable/488202 (dt. Übersetzung: siehe Fraser 1994 u. 1995)
Fraser 1994 u. 1996: Nancy Fraser, Was ist kritisch an der Kritischen Theorie? Habermas und die Geschlechterfrage, in: dies., Widerspenstige Praktiken. Macht. Diskurs. Geschlecht, Suhrkamp: Frankfurt am Main, 19941, 19962, 173 - 221 (engl. Erstveröffentlichung: siehe Fraser 1985)
Johnson 1978: Richard Johnson, Edward Thompson, Eugene Genovese, and Socialist-Humanist History, in: History Workshop. A Journal of Socialist Historians, Iss. 6, Autumn 1978, 79 - 100; im internet unter der Adresse: http://www.jstor.org/stable/pdf/4288192.pdf (dt. Übersetzung: siehe Johnson 1980).
Johnson 1980: ders., Edward Thompson, Eugene Genovese und sozialistisch-humanistische Geschichtsschreibung, in: Das Argument H. 119 Jan./Feb. 1980, 39 - 49 (engl. Erstveröffentlichung: siehe Johnson 1978).
Kroll-Ludwigs 2011, § 1360: Kathrin Kroll-Ludwigs, [Kommentierung zu §] 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt, in: Harm Peter Westermann et al. (Hg.), Erman Bürgerliches Gesetzbuch. Band II, Otto Schmidt: Köln, 201113, 4376 - 4378.
Kroll-Ludwigs 2011, § 1360a: dies., [Kommentierung zu §] 1360a Umfang der Unterhaltspflicht, in: ebd., 4378 - 4386.
Voppel 2012: Reinhard Voppel, [Kommentierung zu] § 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt, in: J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Buch 4 Familienrecht. §§ 1353-1362 (Wirkungen der Ehe im Allgemeinen), Sellier – de Gruyter: Berlin, 2012, 221 - 253.
Weber-Monecke 2017, § 1360a: Beatrix Weber-Monecke, [Kommentierung zu] § 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt, in: Franz Jürgen Säcker et al. (Hg.), Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Bd. 8, Beck: München, 20177, 299 - 308.
Weber-Monecke 2017, § 1360a: dies., [Kommentierung zu] § 1360a Umfang der Unterhaltspflicht, in: ebd., 308 - 323.
- Der zweite Satz ist – wie im herrschenden Sprachgebrauch üblich – als sog. „generisches Maskulinum“ zu verstehen; das heißt: „einem Ehegatten […] er“ ist – wahlweise – auch (und in der herrschenden Praxis vor allem) als: „der Ehegattin […] sie“ zu lesen. Der Satz ist also zu verstehen als: „Ist einem Ehemitglied die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt dieses Mitglied [… usw.]“
- Die Wörter „in der Regel“ in dem zweiten Satz der gerade zitierten Gesetzesvorschrift bedeuten, daß die „Verpflichtung aus dem eigenen Vermögen und dessen Erträgen zum Familienunterhalt beizutragen, […] beide Ehegatten gleichermaßen“ trifft (Kroll-Ludwigs, 2011, § 1360, 4377, Randnummer <im folgenden: RN> 9) – also unabhängig von der Aufteilung von Erwerbs- und Hausarbeit; aus etwaig vorhandenem Vermögen ist von beiden proportional zum Familienunterhalt beizutragen (Weber-Monecke 2017, § 1360, 304 [RN 15]; Voppel 2012, § 1360, 233 [RN 25]).
- Männern (und das heißt nach Lage der Dinge: zu allermeist lohnabhängigen Männern) müßte abgerungen werden, daß sie künftig die Hälfte der Haus-, Er- und Beziehungs- sowie Pflegearbeit leisten.
- Wenn den Männern nicht künftig eine deutlich höhere Gesamtarbeitszeit zugemutet werden soll, müßte dem Kapital eine entsprechende Verkürzung der Erwerbsarbeitszeiten abgerungen werden. In diesem speziellen Zusammenhang könnte dem Kapital – im Gegenzug – aber eine Kürzung der Monatsentgelte angeboten werden (während im allgemeinen eine Forderung nach Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich richtig ist), da bei entsprechender Ausweitung der Frauenerwerbstätigkeit und Beseitigung der Frauenlohndiskriminierung unter dem Strich die Familieneinkommen, also der Lebensstandard der Lohnabhängigen, (und auch die Gesamt-Erwerbsarbeitsbelastung der Familien) gleich bliebe. [*]
- Erwerbsarbeitszeiten und entsprechend Einkommen würden für Männer niedriger und für Frauen höher als bisher.
- Die Hausarbeitszeiten für Männer würden höher und die für Frauen niedriger als bisher.
- Der Gesamt-Erwerbsarbeits-Belastung und die Gesamt-Einkommen der Familien und damit der Lebensstandard der Lohnabhängigen bliebe gleich; genauso – folglich – die Höhe der Profitrate des Kapitals, aber das Patriarchat wäre deutlich abgebaut. (Um das Patriarchat vollständig zu beseitigen müßte u.a. noch Folgendes hinzukommen – aber auch dies kann dem Kapital weitgehend egal sein –: Beseitigung von Männergewalt gegen Frauen und Herstellung voller Abtreibungsfreiheit).