Früchte der „Sozialpartnerschaft“ und „Sozialen Marktwirtschaft“ im Kapitalismus - zunehmende Absenkung der Arbeitslöhne auf ein durchschnittliches Welthandelsniveau.


Bildmontage: HF

04.12.09
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Aspekte zur Zeitarbeit und Leiharbeit - Wanderarbeiter des Kapitals: Hungerlöhne - und in Folge auch keine auskömmliche Altersrente!

Von Reinhold Schramm

Laut Gesetz haben Leiharbeitskräfte in Deutschland ein Recht auf gleichen Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen. Abweichungen sind jedoch gesetzlich erlaubt, wenn sie auf Basis eines Tarifvertrages erfolgen. Dies hat vor allem zum Abschluss tariflicher Niedriglöhne und Hungerlöhne geführt. Die Einstiegslöhne in Zeitarbeit liegen nur bei rund 50 Prozent des mittleren Lohns. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen sind zwischen 1999 und 2006 die durchschnittlichen Monatsentgelte um 7 Prozent gesunken. Hier liegt die Lohndifferenz bei gleicher Arbeit zwischen Zeitarbeitern und Stammbeschäftigten bis zu 45 Prozent. - Dementsprechend sind auch die Auswirkungen auf die Lohnersatzleistungen, bei Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit - gegebenenfalls sofort in „Hartz IV“ - und für die ‘unsoziale’ Alters- und Rentensicherung  (keine auskömmliche und menschenwürdige Arbeits- und Altersrente).

„Die Kombination von niedriger Entlohnung und kurzer Beschäftigungszeit hat zur Folge, dass, wenn überhaupt, dann nur geringe Ansprüche auf Lohnersatzleistungen aufgebaut werden können, die kaum die Existenz sichern“, so der IAQ-Arbeitsmarktexperte Achim Vanselow.

Bereits vor der Finanz- und Wirtschaftskrise - der „liberalen“ und/bzw. analogen „sozialen Marktwirtschaft“ (der Bourgeoisie und Administration) - bezogen 91.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in der Bundesrepublik Deutschland, im Wirtschaftsbereich der Zeitarbeitsbranche „Personal- und Stellenvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften“ gleichzeitig „Grundsicherung“ - bzw. „Hartz IV“. Das entspricht 12,6 Prozent aller Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche. Der Vergleichswert für die Gesamtwirtschaft lag bei 2,8 Prozent. Achim Vanselow: „Besonders bedrückend ist die Tatsache, dass 84.000 dieser Beschäftigten trotz einer Tätigkeit in Vollzeit auf Transfers angewiesen sind.“ [1]

Das Netzwerk „ZeitarbeiterInnen ohne Organisation machtlos“ (ZOOM) der IG Metall berichtet, über die „Zeitarbeit“ als Mittel zur Umgehung tariflicher Regelungen: Betriebe setzen Zeitarbeit nicht mehr nur für kurzfristige Spitzenabdeckungen in der Produktion ein, sondern in großer Zahl und über lange Zeiträume. Üblich ist auch die Variante des konzerninternen Verleihs, der der Umgehung von tariflichen Regelungen und von ‘zu kostspielig’ erachteten „Versorgungssystemen“ dient. [1]

Niedriglöhne, Hungerlöhne und Einstiegstarife in Zeitarbeitstarifverträgen 2007/2008 (brutto pro Stunde und relativ zum Median 2006):

 

 

 

 

Westdeutschland:

 

 

 

(West)

 

 

 

Ostdeutschland:

 

 

 

(Ost)

 

 

 

Tarifvertrag zwischen:

 

 

 

Brutto pro Stunde

 

 

 

Relation zum Median (14,42 €)

 

 

 

Brutto pro Stunde

 

 

 

Relation zum Median (10,22 €)

 

 

 

AMP und CGZP

in den ersten 6 Monaten*

 

 

 

 

 

7,07 €

 

6,40 €

 

 

 

 

 

 

 

49,0 Prozent

 

44,4 %

 

 

 

 

 

 

 

5,77 € (Brutto)

 

5,70 €

 

 

 

 

 

 

 

56,5 Prozent vom ‘Normallohn’

55,8 %

 

 

 

 

 

iGZ und DGB

 

 

 

7,15 € (Brutto)

 

 

 

49,6 %

 

 

 

6,06 € (Brutto)

 

 

 

62,3 %

 

 

 

BZA und DGB

 

 

 

7,38 €

 

 

 

51,2 %

 

 

 

6,42 €

 

 

 

62,8 %

 

 

 

zum Vergleich:

Mindestlohn-TV ab 2008

 

 

 

 

 

 

7,31 € (Brutto)

 

 

 

 

 

 

50,7 Prozent

 

 

 

 

 

 

6,36 € (Brutto)

 

 

 

 

 

 

62,3 Prozent

 

 

 

 

 

 

Quelle: IAQ-Report 2009-06 / R.S. 

* Absenkungsmöglichkeiten in den ersten sechs Monaten - gemäß Entgeltrahmentarifvertrag der „Sozialpartner“.

 

Nachtrag: „Tarifpartner“ der „Tarifgemeinschaft“ des DGB sind der „Bundesverband Zeitarbeit, Personal-Dienstleistungen“ (BZA) und der „Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsfirmen“ (iGZ).

„Der Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) mit dem Arbeitgeberverband mittelständischer Personaldienstleister (AMP) enthält im Entgeltrahmenvertrag eine Klausel, die in Westdeutschland in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung einen Abschlag von bis zu 9,5 % [zusätzlich] ermöglicht. Dies reduziert den ohnehin niedrigen tariflichen Einstiegslohn von 7,07 €  [brutto]  auf etwa 6,40 € brutto pro Stunde.“ [2] (Vgl.: Studie, S.3.)   

Quellen: [1] (vgl. analog:) ZOOM: http://www.igmetall-zoom.de/

[2] IAQ-Report 2009-06. Institut Arbeit und Qualifikation, Fakultät für Gesellschaftswissenschaften, Universität Duisburg-Essen. Anm.: Achim Vanselow ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsschwerpunkt „Flexibilität und Sicherheit“. Der IAQ-Report erscheint in unregelmäßiger Folge als elektronische Publikation und der Bezug ist kostenlos.

IAQ-Report: „Entfesseln oder einhegen?“ -  „Zeitarbeit in der Krise“ -

Aktuelle Forschungsergebnisse aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ):  

www.igmetall-zoom.de/PDF/report2009-06.pdf [Stand: August 2009]

03.12.2009 / Reinhold Schramm

 







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