Der Prozess geht uns auf den Keks! Akte eins einer Berufungsverhandlung


Bildmontage: HF

10.01.12
BewegungenBewegungen, Niedersachsen 

 

von Cécile Lecomte

"Gerichte sind zum Essen da - Kriminalisierung geht uns auf dem Keks" stand heute früh auf einem Transparent zum Auftakt einer Berufungsverhandlung vor dem Lüneburger Landgericht. Vorbeilaufende PassantInnen konnten kaum glauben, dass die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung von "containern" bejaht.

Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen ("containert") zu haben.

Zur Beginn der Verhandlung wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft ihre gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegte Berufung kurz vor dem angesetzten Verhandlungstermin zurückgenommen hat.

Wer hiermit Einsichtigkeit seitens der Staatsanwaltschaft vermutete, lag falsch. Zu einer Einstellung dieses absurden Bagatellverfahrens war diese nur im Falle eines umfangreichen Geständnisses des Angeklagten bereit, indem dieser sich zu seinem "Fehlverhalten" bekannt hätte.

Darauf ließ sich der 52-jährige Aktivist nicht ein. "Die Staatsanwaltschaft macht das öffentliche Interesse an der Verfolgung von meiner politischen Überzeugung abhängig. Das ist nicht hinnehmbar, das sieht nicht mal die Strafprozessordnung vor. Gegen mein ehemaliger Begleiter wurde das Verfahren sang und klanglos eingestellt" kommentiert Karsten Hilsen.

Nicht nur der Angeklagte, sondern auch UnterstützerInnen sind der Auffassung, dass hier das politische Engagement des Aktivisten Karsten Hilsen kriminalisiert werden soll. Allein die gegen Angeklagten, ZuschauerInnen und PressevertreterInnen getroffenen Sicherheitsvorkehrungen und Eingangskontrollen vermitteln den Eindruck, der Gegenstand der Verhandlung sei ein schweres Verbrechen. Der Angeklagte sah durch die einschüchternden Zugangshindernisse das Gebot der Öffentlichkeit verletzt. Die Rüge wurde vom Gericht zur Kenntnis genommen, ohne dass es sich zum Handeln veranlasst sah.

Auf Grund mangelnder finanzieller Mittel kann sich Karsten Hilsen die Bezahlung eines Rechtsanwaltes nicht leisten. Der § 138 Abs.2  der Strafprozessordnung (1) ermöglicht die unentgeltliche Verteidigung durch rechtskundige Personen. Beziehend auf diese Rechtsgrundlage beantrage der Angeklagte die Genehmigung von der bekannten Lüneburger Kletteraktivistin Cécile Lecomte als Rechtsbeistand. Lecomte ist in der Vergangenheit mehrfach als Verteidigerin in Strafverfahren aufgetreten (2).
Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Begründet wurde dies durch ihre allgemeine justizkritische Haltung und ihre rheumatische Erkrankung. Letzteres schockierte auf Grund des diskriminierenden Charakters ZuschauerInnen und Angeklagten.

Am 17. Januar, der 2. Akte dieses absurden Justiztheaters, sollen drei Zeugen vernommen werden.

"Rechtfertigt das angeblich widerrechtliche Erlangen von weggeworfenen Lebensmittel ein so teures aufwändiges Verfahren?" Fragt Unterstützer Martin.

Eichhörnchen, den 9.1.2012

Nota
(1) siehe blog.eichhoernchen.fr/post/Fuer-politische-Selbstermaechtigung-vor-Gericht
(2) Siehe blog.eichhoernchen.fr/post/post/Lubmin-Castorgegner-vor-Gericht-in-Greifswald-Erfolg-Verteidigung  und blog.eichhoernchen.fr/post/post/Absurde-Gerichtsposse-Richterin-ohne-Gedaechtnis-im-Zeugenstand

Weitere Informationen:
blog.eichhoernchen.fr/tag/containern
blog.eichhoernchen.fr/post/Prozess-geht-uns-auf-den-Keks-Akte-1-einer-Berufung


VON: CÉCILE LECOMTE






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