„Verantwortung verjährt nicht“

16.01.22
KulturKultur, Bewegungen, Bayern, TopNews 

 

Von Wir sind Kirche

Wir sind Kirche vor der Veröffentlichung des zweiten Münchner Missbrauchsgutachtens

Das Münchner Missbrauchsgutachten verdient zu Recht so viel Aufmerksamkeit, weil dieselbe Kanzlei schon im Jahre 2010, als Joseph Ratzinger noch Papst in Rom war, ein Gutachten für dieses Erzbistum erstellte, das Kardinal Reinhard Marx seitdem unter Verschluss hält. Die Verantwortungsübernahme von Ratzinger als Münchner Erzbischof konnte oder sollte damals nicht geklärt werden. Höchst gespannt kann man auf die 350 Seiten sein, die dem Pfarrer H. gewidmet sind, der über einen sehr langen Zeitraum sehr viele Kinder und Jugendliche missbraucht hat, dessen mehrfache Versetzungen aber auch ein trauriges Muster der üblichen Vertuschungen durch Versetzungen aufzeigt.

Statt kirchenrechtlich widersprüchlicher und damit wenig glaubwürdiger Dementi sollte Joseph Ratzinger bzw. sein Sekretär Erzbischof Georg Gänswein sich nicht vor der damaligen Verantwortung drücken. Ein Eingeständnis Ratzingers, durch damaliges Tun oder Nichttun, Wissen oder Nichtwissen, persönlich und von Amts wegen mitschuldig zu sein am erlittenen Leid vieler junger Menschen, wäre ein notwendiges  Zeichen der Demut, auch als Vorbild für viele andere Bischöfe und Verantwortungsträger.

Der jetzt vorgebrachte Entlastungversuch, dass Ratzinger entsprechende Geheimerlasse zum Umgang mit Missbrauchstätern nicht bekannt gewesen seien, macht die konkrete Wirkungslosigkeit solcher Geheimerlasse deutlich, die aber katastrophale Langzeitfolgen für das Ansehen der Kirche haben.

In diesem Zusammenhang ist auch daran zu erinnern, dass Joseph Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation noch 2001 in einem feierlichen Rundschreiben an alle Bischöfe der Welt die Missbrauchsfälle unter das „päpstliche Geheimnis“ gestellt hat. Weder Täter noch Opfer noch Mitwisser klerikaler Verbrecher durften ihr Wissen kundtun. Nur der Vatikan durfte davon erfahren. Alle Fälle sollten der Glaubenskongregation zugestellt werden, die für diese Aufgabe inhaltlich wie organisatorisch keineswegs geeignet war.

Bei aller Fokussierung auf Pfarrer H. und den damaligen Münchner Erzbischof Ratzinger verdient das neue Münchner Missbrauchsgutachten eine ausführliche Würdigung der vielen anderen Betroffenen wie auch der zahlreichen Verantwortungsträger, seien sie verstorben oder gar noch im Amt. Neben der Reduktion auf rein rechtliche Kriterien, auf die sich das zweite Kölner Missbrauchsgutachten (Gehrke) beschränkte, ist zu hoffen, dass das zweite Münchner Missbrauchsgutachten auch ethische Kriterien miteinbezieht und konkrete Vorschläge macht, um weitere Missbräuche und Vertuschungen bestmöglich auszuschließen.

Wir sind Kirche warnt aber auch davor, den Blick nur auf die Missbrauchsaufarbeitung in den Erzbistümern München oder Köln zu richten. Alle 27 deutschen Bistümer stehen vor den gleichen Herausforderungen einer grundlegenden Aufarbeitung. Und alle deutschen Bischöfe müssen sich beim Synodalen Weg für grundlegende Reformen einsetzen, um weitere Missbräuche und Vertuschungen bestmöglich auszuschließen.







<< Zurück
Diese Webseite verwendet keine Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz