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Zeitarbeitsfirma darf Arbeitssuchende nicht bei der BAgIS denunzieren!
25.11.09
Wirtschaft, Niedersachsen, Bewegungen, TopNews
von Herbert Thomsen Bremer Datenschutzbeauftragte unterbindet rechtswidrige 'Zusammenarbeit' zwischen runtime Bremen-Nord und BAgIS bzw. Arbeitsagentur / Unzulässige Datenübermittlung wird vermutlich auch anderenorts praktiziert
Vor wenigen Wochen hatte sich ein arbeitssuchender Bürger aus Bremen-Nord empört an den Bremer Erwerbslosenverband gewandt: Die Niederlassung Bremen-Nord der Zeitarbeitsfirma runtime Service GmbH & Co. KG hatte, obwohl der Betroffene sich dort aus Eigeninitiative beworben hatte, seine Bewerberdaten an die BAgIS übermittelt und dort Meldung gemacht, dass er ein Arbeitsangebot abgelehnt habe. Für die Ablehnung hatte er jedoch rechtmäßige Gründe. Dies bestätigte ihm auch seine zuständige Fallmanagerin aus der BAgIS-Gerhard-Rohlfs-Straße in Bremen-Nord beim wenig später stattfindendem Erstgespräch. Ein Sanktionsverfahren wurde von ihr nicht eingeleitet. Der Betroffene hatte erst unmittelbar vorher bei der BAgIS Leistungen beantragt, aber bereits vor dem ersten Gespräch in der Arbeitsvermittlung zahlreiche Bewerbungsbemühungen unternommen.
Die BeraterInnen des BEV hielten das gesamte Verfahren für datenschutzrechtlich unzulässig und empfahlen dem Betroffenen sich an die Bremer Datenschutzbeauftragte zu wenden. Gegenüber der Datenschutzbeauftragten räumte runtime Bremen-Nord jetzt ein, dass sie regelmäßig solche Vorkommnisse an die jeweiligen Kostenträger der Arbeitsagentur bzw. BAgIS melden würden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht gibt es dafür jedoch keinerlei Rechtfertigung und Gesetzesgrundlage. Mit Schreiben vom 04.11.2009 wurde runtime Bremen-Nord deshalb von der Bremer Datenschutzbeauftragten aufgefordert, die Löschung der übermittelten Daten des Betroffenen bei der BAgIS bis zum 13.11.09 zu veranlassen, in allen übrigen Fällen bis zum 27.11.2009.
Der Bremer Erwerbslosenverband hält es für einen unerträglichen Zustand, dass mit runtime Bremen-Nord eine Zeitarbeitsfirma sich als "Sozialpolizei" aufspielt und vermeintliche SozialbetrügerInnen offensichtlich routinemäßig bei vermeintlich zuständigen Kostenträgern auf Verdacht anschwärzt. Dadurch werden alle Arbeitssuchenden, die einen Job ablehnen, unter den Generalverdacht des Sozialbetrugs gestellt. Wer jedoch, wie runtime, von der Not der Erwerbslosen lebt und damit Geschäfte macht, braucht ein gesellschaftliches Klima, das diesen Menschen ein Gefühl der totalen Überwachung, Kontrolle und Rechtlosigkeit vermittelt. Nur dann sind sie auch bereit, jede noch so schlecht bezahlte und weitgehend rechtlose Arbeit anzunehmen.
Wir vermuten, das geschilderte Verfahren der rechtswidrigen Datenübermittlung wird nicht nur von runtime Bremen-Nord praktiziert, sondern auch von anderen runtime-Geschäftsstellen. Außerdem befürchten wir, dass runtime nicht das einzige "schwarze Schaf" unter den Zeitarbeitsfirmen ist, und auch andere eine solche "Zusammenarbeit" mit den jeweiligen Leistungsbehörden praktizieren.
Wir stellen fest, die BAgIS hätte die Meldung von runtime nicht speichern dürfen. Diese gesamte datenschutzrechtlich unzulässige Praxis muss sofort unterbunden werden.
Der Bremer Erwerbslosenverband fordert die Verantwortlichen in der BAgIS/Arbeitsagentur deshalb auf, die rechtswidrige Datenspeicherungspraxis umgehend zu beenden !
Alle zu Unrecht gespeicherten Daten sind sofort zu löschen !
Sollte es aufgrund unzulässiger Datenspeicherung in der Vergangenheit zu Sanktionen gekommen sein, sind diese nachträglich zurück zu nehmen !
Anderen Betroffenen rät der BEV bei der BAgIS /Agentur für Arbeit die Löschung der zu Unrecht übermittelten Daten zu verlangen und ggf. die Bremer Datenschutzbeauftragte einzuschalten.
Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen Herbert Thomsen
VON: HERBERT THOMSEN
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