Knapp 90 Prozent der “Minijobber“ erhalten nur Niedriglöhne
21.01.12
Wirtschaft, Soziales
von Reinhold Schramm (Bereitstellung)
Ohne Klassenkampf gibt es keinen auskömmlichen Arbeitslohn und keine menschenwürdige Altersrente.
[Ein modifizierter Auszug.]
Unternehmen nutzen “Minijobs“, in denen überwiegend Frauen arbeiten, gezielt, um Personalkosten zu drücken.
Besonders eklatant ist der Lohnrückstand unter geringfügig Beschäftigten, die gleichzeitig Arbeitslosengeld II (ALG II bzw. Hartz IV) beziehen. Dies ist ein Indiz dafür, dass Unternehmen die “Aufstockung“ durch Sozialleistungen bei der Lohnfestsetzung bereits einkalkulieren.
Die Forschungsergebnisse zeigen, dass “Minijobs“ keine “Brücke“ in stabile Beschäftigung bilden. Das häufig verbreitete Bild der “Minijobberin“, die “nur hinzuverdient“ und über Einkommen und Sozialansprüche ihres Partners indirekt abgesichert ist, trifft nicht immer zu.
Im Frühjahr 2011 war jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis in Deutschland ein “Minijob“ - insgesamt rund 7,3 Millionen [- eine Untertreibung: berücksichtigen wir die Lohngrenze unterhalb von 12 Euro.-Std.]. Für rund 4,8 Millionen Menschen, darunter 3,2 Millionen Frauen, stellte der “Minijob“ die einzige Erwerbstätigkeit dar. “Minijobbeschäftigte“ müssen keine Steuern und Sozialabgaben abführen, sie erwerben aber auch keine oder nur sehr geringe eigenständige Ansprüche an die Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. [Anm.: In der Rentenversicherung liegen sie weit unterhalb der geringen gesetzlichen Grundsicherung; analog Sozialhilfe bzw. Hartz-IV].
“Der steile Aufstieg von Minijobs im deutschen Beschäftigungssystem ist ein besonders gutes Beispiel dafür, wie sich im Einzelnen begründbare Praktiken verselbständigen und immer weiter weg führen von zukunftsfähigen Lösungen für eine moderne Erwerbsgesellschaft“, schreiben die [Integrations-] Forscher. (Vgl.)
»2009 arbeiteten rund 88 Prozent der Menschen, für die der Minijob die Hauptbeschäftigung bildet, für einen Niedriglohn. Das heißt, für brutto weniger als 9,76 Euro in Westdeutschland oder weniger als 7,03 Euro in Ostdeutschland. Geringfügig Beschäftigte waren mehr als viermal so häufig von Niedriglöhnen betroffen wie der Durchschnitt aller Arbeitnehmer.« [“Arbeitnehmer“ ? - die Weltanschauung und ideologische Sprache der Herrschaft./R.S.]
»58 Prozent der 1,2 Millionen Beschäftigten, die in Deutschland weniger als 5 Euro pro Stunde verdienen, arbeiten im Minijob. Nach Auswertungen des Statistischen Bundesamtes und der Bundesagentur für Arbeit (BA) verdienen Minijobber im Durchschnitt weniger als neun Euro brutto pro Stunde - nicht einmal halb soviel wie Arbeitnehmer [“Arbeitnehmer“ ? ] mit einer regulären Vollzeitstelle.« [Anm.: Und da begnügen sich die gutbezahlten DGB-Vorstände mit einer zahnlosen Forderung von “8,50 Euro“-Std.; - ohne eigenständigen und auskömmlichen Rentenanspruch usw.]
Mit objektiven Kriterien wie bei der Qualifikation lasse sich der große Lohnunterschied nicht erklären, so die Wissenschaftler. Sie kommen zur Feststellung, dass Unternehmer den Steuer- und Abgabenvorteil der “Minijobs“ bei der Lohnfestsetzung zu ihren Gunsten nutzen [- im ungeschminkten Klartext: in die private und/bzw. betriebliche Tasche und Kalkulation.].
Lohnunterschlagung im “Minijob“ und Niedriglohn
Eine Beispielrechnung der Wissenschaftlerinnen: »Eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erhält einen Bruttolohn von 13,50 Euro pro Stunde. Ist sie verheiratet, kinderlos und in der Lohnsteuerklasse V, verdient sie netto rund 7 Euro. Nach dem Gesetz müsste eine Minijobberin bei gleicher Tätigkeit brutto ebenfalls 13,50 Euro bekommen - und erhielte diesen Betrag auch netto. In der Praxis dürften viele Arbeitgeber [“A.“?] den Minijob stattdessen nach der Maxime “netto gleich brutto“ bezahlen, im Beispielfall also mit 7 Euro brutto. Auch wenn darauf 30 Prozent Pauschalabgaben für den Arbeitgeber [“A“?] fällig werden, wäre es so für ihn dennoch lukrativ, sozialversicherungspflichtige durch geringfügige Beschäftigung zu ersetzen.« -
»Die Forscherinnen verweisen auf diverse Fallstudien aus dem Einzelhandel, dem Gast- und dem Reinigungsgewerbe sowie der Gesundheits- und der Sozialbranche, die dokumentieren, dass selbst große Unternehmen mit gesetzeswidrigen Lohnabschlägen für geringfügig Beschäftigte operieren.« (Vgl.)
Die Unternehmen auch als Trickbetrüger: »Betroffene Minijobbeschäftigte merken zwar beim Nettolohn keinen Unterschied, sie müssen aber auf jede eigenständige soziale Absicherung verzichten. Dies sei gerade für jüngere Frauen angesichts der zunehmend weniger verlässlichen Absicherung über die Ehe riskant.« -
»Für die große Mehrheit der geringfügig Beschäftigten werde der Minijob zur “Niedriglohnfalle“, warnen die Wissenschaftlerinnen. Und je mehr Unternehmen sie als Schlupfloch zur Reduzierung der Personalkosten nutzen, desto weniger Chancen auf eine vollwertige Beschäftigung {...}. Das gelte insbesondere im Handel, dem Gast- und dem Reinigungsgewerbe, wo Minijobs bereits 40 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse ausmachen.«
ALG II bzw. Hartz IV und “Minijob“
Besonders niedrig sind die Bruttolöhne von “Minijobbern“, die gleichzeitig Hartz IV bzw. ALG II beziehen. Sie verdienten 2009 im “Durchschnitt“ nur 6,08 Euro pro Stunde. - Auch dieser Lohnrückstand lässt sich nach Analyse der Wissenschaftler nicht durch geringere formale Qualifikation erklären. -
Die Wissenschaftler halten es für wahrscheinlich, dass die Grundsicherung bei solchen Löhnen oft einfach mit einberechnet werde, so dass “faktisch ein Kombilohn zu Lasten des Fiskus entsteht, die Wirtschaft folglich Lasten auf die Allgemeinheit abwälzt.“ -
Die Feststellung der Wissenschaft zu den “Minijobs“: “Eine allgemeine Brückenfunktion in den regulären Arbeitsmarkt ist nicht erkennbar“. (Vgl.)
“Minijobs“ - Teil eines prekären Erwerbsverlaufs
Lediglich neun Prozent wechseln in ein so genanntes Normalarbeitsverhältnis. - Nur auf einen Teil der analysierten Frauen - rund 40 Prozent der Frauen mit Kindern - passt das (falsche) Bild von der Mutter mit ‘normal’ verdienendem Partner, die per Teilzeittätigkeit das Familieneinkommen etwas aufbessert. Knapp zwei Drittel von ihnen haben “Minijob“-Erfahrung. -
Daneben gibt es einen Gruppe von Frauen, die “Minijobs“ ausgeübt haben, weil es für sie keine anderen Arbeitsangebote auf dem Arbeitsmarkt gab. Mehr als ein Viertel leben diese “diskontinuierlich-prekären“ Erwerbsverläufe, bei denen “Minijobs“ eine wichtige Rolle spielen. Das betrifft Mütter häufiger als Frauen ohne Kinder, ostdeutsche Frauen öfter als westdeutsche Frauen, jüngere häufiger als ältere. -
»Viele von ihnen sind niedriger qualifiziert und leben in einem Haushalt mit sehr geringem Gesamteinkommen. Nur ein Teil hat einen versorgenden Partner. Für diese Frauen sei der Minijob doppelt problematisch {...}: Nicht nur längerfristig, etwa im Fall einer Trennung oder wegen der mangelnden Absicherung fürs Alter, sondern bereits kurzfristig als Teil eines Erwerbsmusters, aus dem nur wenige hinausfinden.«
Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, 19.01.2012. Neue Untersuchungen in den WSI-Mitteilungen. »Knapp 90 Prozent der Minijobber erhalten nur Niedriglöhne« http://www.boeckler.de/14_38694.htm Weitere Informationen: http://www.boeckler.de/wsi_38633.htm Siehe auch: »Minijobs« von Alexander Herzog-Stein, Christina Klenner, Dorothea Voss. http://www.boeckler.de/wsimit_2012_01_editorial.pdf
Info.-Empfehlung Lohnverzicht reduziert (auch) die Altersrente http://www.labournet.de/diskussion/wipo/rente/verzicht.pdf
Merke: Verzicht auf Arbeitslohn und Lohnkampf reduziert auch die Altersrente und erhöht die Kapitalvermögen der Bourgeoisie und Administration.
VON: REINHOLD SCHRAMM
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