Deutschlands brave und flexible Bürger - der Urlaubsanspruch wird nicht ausgeschöpft


Bildmontage: HF

02.01.12
WirtschaftWirtschaft, Soziales 

 

von Reinhold Schramm

Rund 37 Prozent der abhängig Vollzeitbeschäftigten haben den ihnen zustehenden Urlaub nicht voll in Anspruch genommen.

Das “Inanspruchsnahmeverhalten“ von Urlaub ist in Deutschland in den letzten Jahren weitgehend konstant geblieben. Die abhängig Beschäftigten des Jahres 2009 nutzten etwa zwölf Prozent des “Gesamtanspruchsvolumens“ nicht aus. Im Jahr 1999 waren es nur sieben Prozent des Gesamtvolumens.  

Vollzeiterwerbstätige nehmen “durchschnittlich“ knapp 26 Tage Urlaub in Anspruch. Teilzeitbeschäftigte zwischen 21 und 22 Urlaubstage. Auszubildende nehmen im “Durchschnitt“ in allen drei Ausbildungsjahren nur ca. 19 Tage Urlaub. -

Im Saldo aus Urlaubsanspruch und Inanspruchnahme zeigt sich, dass Voll- und Teilzeitbeschäftigte im Durchschnitt etwas mehr als drei ungenutzte Urlaubstage im Jahr haben. -

Im Saldo zeigt sich auch, dass Auszubildende am Ende des Jahres im Schnitt sieben Tage ihres Urlaubs nicht in Anspruch nehmen [konnten?].

Bei den Beschäftigten in Vollerwerbszeit verfügten für das Jahr 2009 rund 37 Prozent der Befragten über ungenutzte Urlaubstage. (Vgl.)

Die soziale und berufliche Stellung entscheidet über die Höhe des Urlaubsanspruchs

»Sowohl der Urlaubsanspruch als auch die Urlaubsausschöpfung variiert mit der Stellung im Beruf. So verfügte ein ungelernter Arbeiter 2009 über einen Urlaubsanspruch von 25,3 Tagen, ein Vorarbeiter dagegen über einen Urlaubsanspruch von 29,1 Tagen {...}.« -

»Die höchsten Urlaubsansprüche verzeichneten in allen drei Beobachtungsjahren die Beamten im höheren Dienst mit etwa 31 Tagen in den Jahren 1999 und 2004 sowie 32 Tagen im Jahr 2009.« -

»Durchgehend den niedrigsten Urlaubsanspruch haben Volontäre und Praktikanten mit etwa 19 Tagen 2009. Da insbesondere Praktika oft nur kurzfristige Arbeitsverhältnisse darstellen, besteht vielfach gar kein Urlaubsanspruch.« -  

»Insgesamt zeigt sich für alle Jahre, dass eine höhere berufliche Stellung auch mit einem höheren Urlaubsanspruch einhergeht« (Vgl.)

Quelle: DIW Wochenbericht 51+52 2011. Vgl.: Umfang und Folgen der Nichtinanspruchnahme von Urlaub in Deutschland. Bericht von Daniel Schnitzlein.
http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.390469.de/11-51.pdf 


VON: REINHOLD SCHRAMM






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