Hamburger Hundegesetz 2


Bild: Wikipedia

21.01.09
UmweltUmwelt, News, Hamburg 

 

Der Hamburger Senat deutscht Statistiken und ignoriert das Bundesverfassungsgericht.

Von Burkhard Bernheim

Die von dem Hamburger Senat vorgelegten Beißstatistiken entsprechen nicht den Tatsachen. Nachdem mehrfach Auskünfte über die Statistiken von den Behörden verweigert wurden, ermöglichte letztendlich das Informationsfreiheitsgesetz an brisante Statistiken zu kommen, die zu diesem Ergebniss führten. Der Weimaraner/Mix (Anzahl in Hamburg:133) ist laut dieser Statistik, in dem Zeitraum von 200431.03.2008 durch 10 Beißvorfälle ( 9 Menschen/1Hunde verletzt) aufgefallen,Tatsächlich ist es laut Hamburger Beißstatistiken zu 19 Beißvorfällen dieser Hunde gekommen. Im Vergleich, der Bullterrier/Mix (Anzahl in Hamburg: 120) ist in dem selben Zeitraum in 10 Beißvorfälle verwickelt gewesen.(3 Menschen/7 Hunde verletzt).


Auszüge aus dem Bericht des Senats gemäß § 26 des Hundegesetzes über dessen Anwendung und Auswirkungen

Der Bullterrier wurde mit dem Hundegesetz in die Liste der unwiderlegbar gefährlichen Rassen aufgenommen. Davor bestand die Möglichkeit, die Gefährlichkeitsvermutung durch einen bestandenen Wesenstest zu widerlegen, so dass nach wie vor fast alle in Hamburg gehaltenen Bullterrier von der Leinen-und Maulkorbpflicht befreit sind. Die hohe Quote der Beißvorfälle (9,7%)
zeigt, dass eine Reglementierung dieser Rasse erforderlich ist und die Aufnahme in die Kategorie der unwiderlegbar gefährlichen Hunde daher gerechtfertigt ist.

Im Vergleich zu den unwiderlegbar gefährlichen Hunden ist der prozentuale Anteil der Beißvorfälle bei Weimaranern noch deutlich geringer (bis auf den Staffordshire Bullterrier). Bei Weimaranern handelt es sich um Jagdgebrauchshunde, die entgegen der in § 2 Absatz 3 gelisteten Rassen, nicht zu den molossoiden Rassen gehören, da sie weder deren massigen Körperbau noch deren mächtigen Kopf besitzen.

Nach der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes wurde von den Parteien SPD,CDU,GAL und die Linke, die sich lediglich der Stimme enthielt, das Hundegesetz nach den Vorlagen des Senats Ende 2008 verabschiedet.

Entsprechend dem Urteil vom 16.03.2004: der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber lautet: "96 c) Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken." müßte der Bullterrier/Mix von der Liste der unwiederlegbar gefährlichen Hunde gestrichen werden oder der Weimaraner/Mix der Liste zugefügt werden.
Des Weiteren ist der Staffordshire Bullterrier von der Liste der unwiederlegbar gefährlichen Hunde zu nehmen, da diese Rasse seit 2004 in keinen Beißvorfall verwickelt war. Einige Molosserrassen sind seit 2004 in keiner Beißstatistk auffällig geworden und dementsprechend ebenso von der Liste zu streichen. In Hessen wurde der Mastino Napoletano und der Mastiff bei der Evaluierung des Hundegesetzes Ende vorigen Jahres, aufgrund des Urteils von dem Bundesverfassungsgerichtes von der Rasseliste gestrichen, scheinbar sind die Hamburger Parteien der Auffassung sich nicht an Urteile des Bundesverfassungsgerichtes halten zu müssen, es ist zu hoffen das Klagen von betroffenen Hundehaltern diesen Herschaften eine Lektion in Demokratie erteilen.
Kontakt: bu-be@msn.com

21.01.2009

Quelle: AG Medien / Rote Reporter Hamburger Medienschaufenster
http://www.die-linke-hh.de/partei/zusammenschluesse/ag-medien-rote-reporter.html

 







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