von Menschen für Tierrechte – Tierversuchsgegner Saar e.V.
Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr
des Saarlandes
Jagd auf dem Hauptfriedhof Saarbrücken - Offener Brief
Herrn Staatssekretär Klaus Borger
Keplerstr. 18
66117 Saarbrücken
Jagd auf dem Hauptfriedhof Saarbrücken mit der Bitte der Überprüfung und sofortiger ABSAGE der Jagd
Sehr geehrter Herr Borger,
am 2. Adventssonntag, dem 04.12.2011 von 7.00 – 13.00 Uhr soll auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof eine Jagd auf Wildschweine stattfinden.
Aus der Homepage der Friedhofsverwaltung geht hervor, daß die Tiere Schaden anrichten würden und durch bauliche Maßnahmen die Wildschweine nicht abzuhalten wären.
Frage hierzu: Ist das Friedhofsgelände überhaupt sicher eingezäunt? Falls nein? Warum wird der Zaun nicht richtig dicht gemacht und die Lücken geschlossen? Wurden unblutige Vergrämunsmaßnahmen ausreichend durchgeführt?
Die Tierschutzverbände haben erst vor drei Tagen von der Friedhofsjagd Kenntnis erhalten und sofort bei den zuständigen Referaten im Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr sowie beim Friedhofsamt um nähere Auskünfte gebeten.
Leider war hierbei festzustellen, daß den Tierschutzverbänden diese Aussagen nur ungern oder in sehr unvollständiger Form und teilweise erheblich abweichend voneinander mitgeteilt wurden.
Es wurde z.B. keine klare Aussage darüber getroffen wer für die Abschußgenehmigung zuständig ist und diese letztendlich auch erteilt hat.
Auf die Frage wer die Jagd durchführen würde (Saarforst? VJS? Sonstige?) wurde mitgeteilt, daß die Friedhofsverwaltung die Jagd beantragt hätte, sie organisieren, durchführen und kontrollieren würde.
Das kann doch nicht sein. Seit wann führt eine Friedhofsverwaltung eine Jagd durch bzw. kontrolliert diese?
Nach unserem Ermessen liegen hier schwere Fehler vor. Der Friedhof ist ein befriedeter Bezirk und als Totenstätte unterliegt er nochmals besonderer Richtlinien.
Hierzu nach unseren Informationen die rechtliche Seite:
Weder die Obere noch die Untere Jagdbehörde sind zur Erteilung der Abschußgenehmigung zuständig. Ob die Ortspolizeibehörde auf Antrag eine Erlaubnis erteilen kann, ist ebenso zu anzuzweifeln.
Denn im Landesrecht Saarbrücken, Gesetz Nr. 1535 über das Friedhofs- Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) vom 5. Nov. 2003 zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. September 201 (Amtsblatt I S.1384) ist klar geregelt,
daß sämtliche Angelegenheiten ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums und des Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz liegen.
Beide zuständige Ministerien haben keinerlei Kenntnis über das Vorhaben.
Vom Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz wurde folgendes mitgeteilt.
Jede Kommune hat eine Satzung und ist ihrer Satzung gemäß auch entscheidungsbefugt.
In dieser Satzung ist es aber nicht erlaubt eine Wildschweintreibjagd auf einem Friedhof
zu machen. Die Kommune hätte also in diesem Falle einen Antrag auf Satzungsänderung
beim Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz stellen müssen. Dies ist nie geschehen und wäre wohl auch nicht genehmigt worden.
Eine weitere Möglichkeit wäre gewesen beim Ministerium für Soziales einen
Aussnahmegenehmigung zu beantragen. Auch dies ist nicht geschehen und wäre wohl auch nicht genehmigt worden.
Laut Auskunft des Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wäre der
Friedhofsverwaltung und auch die Gemeinde lediglich befugt einen Schädlingsbekämpfer zu
beauftragen, falls Insektenbefall vorläge. Mehr aber auch nicht.
Die Wildschweinjagd auf dem Hauptfriedhof Saarbrücken muß abgesagt werden. Nicht nur, daß es absolut pietätslos ist an einem Adventssonntag auf einem Friedhof eine Jagd zu veranstalten und die Totenruhe zu stören. Es ist zusätzlich sehr heikel, daß Hinterbliebene für die Jagdzeit vom Friedhof ausgesperrt werden. Was ist, wenn ein angeschossenes Wildschwein nicht gefunden wird und später in seiner Qual und seinen Schmerzen die nachfolgenden Friedhofsbesucher attackiert? Daß dies nicht eintritt, dafür kann keine Friedhofsverwaltung garantieren.
Ferner müssen vor einem Abschuß zuerst alle rechtichen und fachlichen Fakten ausgiebig erörtert und geklärt werden. Dies ist nach unserem Ermessen nicht geschehen.
Ebenso muß zuerst durch den Bau einer sicheren Einzäunung des Friedhofsgeländes sowie durch unblutige Vergrämungsmaßnahmen alles probiert werden, die Wildscheine vom Friedhofsgelände fernzuhalten.
Ein jetziger Abschuß ist reine Symptomdoktorei, da durch die Lücken der Einzäunung in ein paar Wochen die nächsten Wildschweine auf den Friedhof gelangen. Ein ewiger Teufelskreislauf würde beginnen.
Freundliche Grüsse
Menschen für Tierrechte Saar e.V.
Rolf Borkenhagen
VON: MENSCHEN FÜR TIERRECHTE – TIERVERSUCHSGEGNER SAAR E.V.