NABU: Die GAP-Reform ist gescheitert – Systemwechsel überfällig

21.11.22
UmweltUmwelt, Wirtschaft, Internationales, TopNews 

 

Von NABU

Krüger: Wir brauchen eine neue EU-Landnutzungspolitik, die Gemeinwohlleistungen gezielt honoriert

Die Europäische Kommission hat heute den deutschen Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) genehmigt. Damit ist der Reformprozess der EU-Agrarförderung von 2023 bis 2027 beendet. Der NABU kritisiert die Genehmigung scharf und zieht eine ernüchternde Bilanz: Der Versuch, das über 60 Jahre alte Subventionssystem natur- und klimaverträglich, fair und zukunftsfähig zu gestalten, sei gescheitert. 

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: “Am Ende dieser GAP-Reform bleiben viele notwendige Veränderungen aus. Zwar werden mit der neuen Förderperiode mehr Gelder für Umwelt- und Naturschutz bereitgestellt – etwa durch die Ökoregelungen und eine höhere Umschichtung von Pauschalzahlungen in Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Ein echter Systemwechsel bleibt jedoch aus. Über die Hälfte des Steuergeldes, jährlich vier Milliarden Euro, werden alleine in Deutschland pauschal und ohne Bedürftigkeitsprüfung verteilt. Die Folge: Innovationen und Veränderungen für mehr Natur- und Klimaschutz, für besseren Umgang mit Böden und Wasser lohnen sich nicht. Im Energiesystem erleben wir gerade, was es heißt, notwendige Änderungen zu lange zu verschleppen. Wir brauchen daher endlich ein System, dass die Landwirtschaft ökologisch und ökonomisch zukunftsfähig macht.” 

“Bitter ist, dass es Nutzerverbänden und Lebensmittelindustrie mit dem vorgeschobenen Argument einer Nahrungsmittelknappheit in den letzten Monaten gelungen ist, die wenigen ökologischen Fortschritte der aktuellen GAP-Reform zurückzudrehen. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat diesem Druck nachgegeben. Die Bundesregierung muss den Mut zu einem kompletten Neubau des Agrarsystems wiederfinden. Die Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft bieten hier eine gute Orientierung”, so Krüger weiter. 

Um die vereinbarten Natur- und Klimaschutzziele zu erreichen, müssen die pauschalen Flächenzahlungen ab 2028 einem System weichen, mit dem die Gemeinwohlleistungen der Landwirtinnen und Landwirte sowie Waldbesitzer und andere Landnutzer honoriert werden. 

Die Leidtragenden am Ende des gescheiterten Reformprozessen sind laut NABU nicht nur Natur und Klima, sondern auch die Landwirtinnen und Landwirte.  

Laura Henningson, Referentin Agrarbiodiversität und Naturschutzförderung: “Durch extreme Trockenheit und Starkregen bekommen viele Landwirtinnen und Landwirte die Folgen der Klimakrise schon heute massiv zu spüren. Fehlende Hecken und Brachen führen zu Insektenschwund. Austrocknung und der Verlust von fruchtbarem Boden bedrohen künftige Ernten. Nur ein natur- und klimafreundliches Wirtschaften kann eine dauerhafte Produktion von Nahrungsmitteln ermöglichen. Landwirtinnen und Landwirte verdienen hierbei die Unterstützung von Politik und Gesellschaft. Die aktuellen Parolen der Agrarverbände, Natur- und Umweltschutz zurückzudrehen, führen die Betriebe in eine Sackgasse. Deshalb braucht es dringend eine grundsätzliche Neuaufstellung der Agrarförderung hin zu einem Honorierungssystem, das landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit gibt und sie fit für die Herausforderungen der Zukunft macht.” 

Hintergrund: GAP-Reform in Deutschland 
Im Februar reichte Deutschland seinen Nationalen Strategieplan (NSP) zur Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik ein. Die Europäische Kommission attestierten dem Plan kurz darauf eklatante Mängel. So trage er nur bedingt dazu bei, Umwelt und Klima zu schützen und die biologische Vielfalt wiederherzustellen. Außerdem seien die Ziele des Europäischen Green Deal nicht berücksichtigt worden. Die Bundesregierung nahm jedoch nur unwesentliche Veränderungen vor. Die EU-Kommission akzeptierte diese, obwohl sie damit ihrem eigenen Anspruch nach einer Verbesserung der Umweltbilanz der GAP widerspricht. In Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der damit verbundenen Diskussion um die Ernährungssicherung, setzte das Bundeslandwirtschaftsministerium die in der GAP-Reform festgelegte zusätzliche Bereitstellung von nicht-bewirtschafteten Flächenanteilen zum Schutz der Artenvielfalt für 2023 aus.







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