Offener Brief an die MdB aller Fraktionen - Verschärfung des Zugangs zur Prozesskostenhilfe
06.01.13
Soziales, Politik, News
von E. Vaudlet
Betr.: Geplante Gesetzesänderung zur Beratungs-und Prozesskostenhilfe für arme Bürger
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
mit Empörung habe ich zur Kenntnis genommen, dass erneut und in nur leicht abgeänderter Form versucht wird, armen Menschen den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu erschweren oder gar zu verunmöglichen. Aus gutem Grund ist Justizia blind.
Recht kann und darf keine Frage des Geldbeutels sein. Auch die Menschen, die an oder unterhalb der Armutsgrenze in Deutschland leben, sind Bürger dieses Staates und für Alle gilt: Art. 1 GG – Die Würde des Menschen ist unantastbar und Art. 3 GG – Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Ein erschwerter, bis verunmöglichter Zugang zu Beratung und Prozessvertetung hieße, dass die Menschenwürde einkommensabhängig und die Gleichheit vor dem Gesetz nurmehr eine Farce ist. Das kann und darf in einem Rechtsstaat nicht sein.
Bitte tragen auch Sie mit Sorge dafür, dass auch künftig für arme Bürger das Recht noch gilt und lehnen Sie den Referentenentwurf zur Novellierung der Prozeßkostenhilfe ab. Der Zugang zur Beratungs-und Prozesskostenhilfe darf nicht erschwert werden. Sagen Sie nein zur geplanten Gesetzesänderung .
Beachten Sie: Allein 2011 gingen laut Bundessozialgericht 170 488 Klagen ein – fast 60 Prozent der Kläger bekamen ganz oder teilweise Recht. Dies führt die Mißbrauchsbehauptung – welche ja das gängige “Totschlagargument” ist, um für geplante Verschlechterungen die Armen betreffend die nötige Akzeptanz zu finden – ad absurdum.
Es grüßt Sie als besorgte Bürgerin Ellen Vaudlet
VON: E. VAUDLET
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