von Reinhold Schramm
Die Behauptung, mit einer Erhöhung von Hartz IV würden Arbeitsanreize entfallen, ist schlicht falsch. (Vgl.) [1]
Die Ablehnung der Niedriglohnbezahlung auch für Erwerbslose im offenen Hartz-IV-Strafvollzug ist berechtigt!
Das post-faschistische Hartz-IV-Strafvollzugssystem soll die arbeitslosen Frauen und Männer in die Unterbezahlung ohne gesicherten und auskömmlichen Alters-Rentenanspruch zwingen!
Selbst der wirtschaftsliberale-sozialdemokratische und BDA-sozialpartnerschaftliche Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kommt zur Feststellung: „Wer weniger als 2.500 Euro brutto pro Monat verdient, dem droht selbst nach 35 Jahren Vollzeitbeschäftigung Altersarmut. Diese könnte zum Massenphänomen werden.“
Vgl. DGB-Bundesvorstand, 21.11.2012, Studie: Vollzeitbeschäftigte mit Berufsausbildung im Niedriglohnsektor, Risiko Altersarmut: immer mehr qualifizierte Beschäftigte im Niedriglohnsektor.
Merke: Gleichzeitig fordert die DGB-Führung nur einen (Armuts-) “Mindestlohn“ von 8,50 Euro brutto.
Quelle:
[1] Erhöhung der Hartz-IV-Sätze: Aus 50 werden 7,4 Milliarden Euro - taz.de, 22.11.12
www.taz.de/erhoehung-der-hartz-IV-Saetze/!106017
* Regelleistung und Menschenwürde (weiterhin aktuell!)
www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/schramm_regel.pdf
Merke: Fordern und praktisch im Kampf durchsetzen!
VON: REINHOLD SCHRAMM