Rückforderungsmanagement der Arbeitsagentur unterläuft das Existenzminimum
30.11.11
Soziales, Politik, News
„Es ist weiterhin absolut inakzeptabel, dass JobCenter bei der berechtigten oder unberechtigten Rückforderung von Leistungen den laufenden Unterhalt um bis zu 30% kürzen können. Damit werden die Betroffenen gezwungen, von rund 250 € im Monat zu leben. Das ist so gut wie unmöglich und menschenunwürdig“, erklärt Ingrid Remmers, Obfrau für Die LINKE im Petitionsausschuss, zur Abstimmung über eine Petition in der heutigen Ausschusssitzung.
Der Petent und seine Ehefrau hatten durch Verfahrensfehler in der Antragsbearbeitung zu viel Geld vom örtlichen Jobcenter erhalten. Erst nach mehreren Monaten wurde dies erkannt und der Petent mit einem erheblichen Rückforderungsbetrag konfrontiert. Nach § 43 SGB II kann das JobCenter die Forderung von den laufenden Bezügen abziehen und damit das absolute Existenzminimum sogar noch unterschreiten.
Laut Auskunft des JobCenters käme eine mögliche Stundung, Niederschlagung oder ein Erlass der Schuld aufgrund des § 43 trotz einem vorliegenden Härtefall nicht in Betracht. „Es ist absolut unverständlich warum für normale ArbeitnehmerInnen die aktuelle Pfändungsfreigrenze bei 1029 € pro Monat liegt und Erwerbslose noch unter das Existenzminimum gedrückt werden können. Es liegt im Ermessen – also in der Willkür - der JobCenter, ob Stundungs- oder Erlassmöglichkeiten zugunsten der Betroffenen ergriffen werden. Dazu habe ich eine Kleine Anfrage (Bundestags- Drucksache 17/7794) an die Bundesregierung gestellt, um Licht in das Dunkel der Rückforderungspraxis zu bringen“, so Ingrid Remmers weiter.
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