Erziehung – Betreuung – Ausbildung! Asoziales Bundeskindergeldgesetz?

23.01.11
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von Hans Dieter- Wege

Kindergeldzahlung unabhängig vom Einkommen der Eltern

Die Kindergeldzahlung erfolgt in Deutschland unabhängig vom Einkommen.

Kindergeld steht allen Eltern von Neugeborenen bis volljährigen, erwachsenen Kindern zu. Dieses Kindergeld wird seit 01.01.07 bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt.

Nach alter Rechtsprechung für die Geburtsjahrgänge 1982 und 1983 sogar noch bis hin zum 27. Lebensjahr oder unter bestimmten Voraussetzungen wie Wehr/Zivildienst sogar darüber hinaus. Hier muß nur einmalig der Antrag bei der Familienkasse für das Kind und folgende Kinder gestellt werden, da die Zahlung nicht automatisch erfolgt.

http://kindergeldhilfe.de/2007/11/01/kindergeldzahlung-unabhangig-vom-einkommen-der-eltern/

Seit dem 1. Januar 2005 wurde nun aber immer wieder im Zusammenhang mit den Hartz-Gesetzen von den unterschiedlichsten Behörden die Behauptung aufgestellt, dass Kindergeld wäre das Einkommen der Kinder, zumindest von denen, deren Eltern kein oder nur über ein unzureichendes Arbeitseinkommen verfügen.

Hierzu im Widerspruch ein auszugsweiser Text eines Urteils des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg:
Kindergeld zählt zum Einkommen der Eltern
Datum:  02.02.2010
Kurzbeschreibung:  Der 12. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat in drei kürzlich veröffentlichten Urteilen klargestellt, dass das an die Eltern ausgezahlte Kindergeld zu deren Einkommen im Sinne sozialrechtlicher Vorschriften zählt.
www.landgericht-heidelberg.de/servlet/PB/menu/1250097/index.html?ROOT=1153033

Ob es nun sozial oder vielleicht eher unsozial ist, das Kindergeld auch an Eltern zu zahlen, die wirklich über ein für alle Familienangehörigen ausreichendes Familieneinkommen erwirtschaften, diese Frage muss sich jeder selbst beantworten.
Anders ist es aber meiner Meinung nach, wenn man sich am Zweck des Kindergeldes orientiert und dabei davon ausgeht, dass es eben gerade Einkommens-unabhängig auszahlt wird und somit zusätzlich ergänzend.
Und wenn man seitens der verschiedenen Regierungen in Deutschland seit 2005 behauptet, man hätte einen vorsorgenden Sozialstaat in Deutschland eingerichtet, dann muss man sich doch auch die Frage stellen dürfen, ob es dann überhaupt noch zeitgemäß sein kann, dass Bürgerinnen und Bürger aus der Mittelschicht dann dafür über die Steuern mit herangezogen werden, damit beispielsweise Millionären und sogar Milliardären staatliche Transferleistungen in Form von Kindergeld gezahlt werden kann? Was das mit dem vorsorgenden Sozialstaat zu tun haben soll muss man wirklich seinen Bürgerinnen und Bürgern plausibel erklären. Oder dürfte dieses eine Unmöglichkeit sein?

Ich persönlich sehe hier eher ein asoziales Wirken zu Gunsten von Menschen, die hier drauf beim besten Willen nicht angewiesen sind.
Meiner Meinung nach, und ich bin ebenfalls der Meinung, dass das Kindergeld i m m e r nur das Einkommen der Eltern sein darf, muss für alle Eltern und gerade für diejenigen, die über kein oder über ein zu geringes Familieneinkommen verfügen, das Kindergeld für jedes Kind ausschließlich
z w e c k g e r i c h t e t und zusätzlich zu den Miet-und Lebenshaltungskosten gezahlt werden, auch dann, wenn sich zwischenzeitlich für sehr viele Menschen diese Kosten Bedarfe und auch Kosten der Unterkunft nennen.
Und dieser Staat handelt auch nur dann gleich und vorsorglich, wenn er allen Kindern die Teilhabe an Erziehung – Betreuung – Bildung gleichermaßen zweck-und zielgerichtet ermöglicht.

Und dieser Staat und ihre Ministerinnen und Minister scheinen noch nicht einmal zu wissen, dass sie über das Bundeskindergeldgesetz bereits die Möglichkeiten haben, die obigen Punkte zielgerichtet zu erfüllen und insbesondere die Bundesarbeits-und Sozialministerin Ursula von der Leyen faselt von der Notwendigkeit eines Chipkarten und Gutscheinmodelles für die Kinder der Ärmsten in diesem Land.

Und ganz genau dieses Verhalten und diese Forderungen bestätigen in meinen Augen, die derzeit ungleiche und verfassungswidrige Anwendung zu den Bestimmungen und Zwecken des Bundeskindergeldgesetzes.
Die o.a. Vorschläge aus dem Bundesarbeits-und Sotzialministerium bezüglich der Blendgranaten zu den Themen Erziehung – Betreuung – Bildung haben in meinen Augen ausschließlich den Zweck zur Sicherung des Lohnabstandsgebotes und dürfen auch aufgrund  fehlender Notwendigkeit niemals zum Mittel eines vorsorgenden Sozialstaats werden, sondern man darf in meinen Augen diese Vorschläge nur als Eingriff in die persönliche Freiheit, auch des Datenschutzes, der Menschenwürde, der Gleichbehandlung und in den besonderen Schutz von Ehe und Familie in Deutschland werten.

Und aus all diesen Gründen darf es meiner Meinung nach nicht bei der Ausführung und Anwendung in der derzeitigen Art und Weise zum Bundeskindergeld bleiben, denn wäre es so verfassungswidrig und gerade im Moment dürfte das immer noch der Fall sein, denn gerade die Hartz -Gesetze sind es ja derzeit immer noch, und handelt man trotzdem weiterhin in der gleichen Art und Weise, dann handelt man nicht unsozial sondern ausschließlich vorsätzlich asozial.

Für eine gute Erziehung – Betreuung - Bildung!  Gegen ein asoziales Bundeskindergeldgesetz!

Hans-Dieter Wege

http://de.wikipedia.org/wiki/Erziehung

http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildung

 

 


VON: HANS-DIETER WEGE






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