Gerichtsverfahren gegen Iserlohner Erwerbslosenaktivist
17.11.11
Soziales, NRW, News
von Harald Thomé
Der Iserlohner Ulrich Wockelmann, Vorstandsmitglied des Erwerbslosenvereins aufRECHT e.V. ist vom Amtsgericht Iserlohn zu einer Gesamtgeldstrafe von 55 Tagessätzen à 15,00 EUR verurteilt worden.
Ihm wurde falsche Verdächtigung in zwei Fällen und üble Nachrede gegenüber Mitarbeitern des Jobcenters Märkischer Kreis durch zwei von ihm gestellte Strafanzeigen vorgeworfen.
Der ursprüngliche Strafbefehl forderte noch 100 Tagessätze à 20,00 €, (also auch Vorstrafe) W’s RA Schulte-Bräucker aus Iserlohn hat gegen das Urteil sofort Berufung eingelegt. Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts Iserlohn vertreten W. und sein Verteidiger die Auffassung, dass sich der Erwerbslosenaktivist durch seine Anzeigen keinesfalls strafbar gemacht hat.
Der sozial engagierte W. wollte in seiner Eigenschaft als Mitglied des Vereins aufRECHT e.V. nur den Hilfesuchenden bei den Problemen mit dem Jobcenter helfen. Das Verfahren wird nun in einer Verhandlung vor dem Landgericht Hagen erneut aufgerollt.
Anmerkung: zu beiden bisherigen Verhandlungstagen sind eine Reihe von Menschen gekommen, das war praktische Solidarität!
Mehr dazu unter: www.aufrechtev.de www.beispielklagen.de www.derwesten.de/staedte/iserlohn/untaetigkeit-liegt-ulrich-wockelmann-nicht-id1379146.html
VON: HARALD THOMÉ
Ein Blick in den Abgrund von Armut und Willkür - 09-11-11 21:21
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