Stellungnahme von TERRE DES FEMMES zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Überarbeitung des Sanktionenrechts
TERRE DES FEMMES e.V. hat am 24.8. eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf an Bundesjustizminister Marco Buschmann geschickt. Darin begrüßen wir die beabsichtigte Änderung: die Ergänzung um „geschlechtsspezifische“ Beweggru?nde schafft eine rechtliche Grundlage, um Gewalt an Frauen als solche zu benennen und angemessener zu bestrafen. Das eigentliche Problem ist dadurch nicht behoben.
Die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland zeigt leider immer noch eine hohe Akzeptanz fu?r strafmildernde Umstände und ein u?berdurchschnittlich stark ausgeprägtes Verständnis fu?r männliche Täter. TERRE DES FEMMES befu?rchtet, dass einzig die Ergänzung im §46 (2) StGB mit dem Begriff „geschlechtsspezifisch“ zu keiner zufriedenstellenden Rechtsanwendungspraxis fu?hren wird. Daher fordert TDF weitere Maßnahmen.
Die wichtigsten Forderungen:
- die Abschaffung der örtlichen Zuständigkeit des Familiengerichts - damit gewalttätige Expartner nicht den neuen Aufenthaltsort der Frau erfahren
- die Feststellung eines Mordmerkmales bei Trennungstötungen, wie in der Istanbul-Konvention vorgeschrieben und strafverschärfend einzustufen
- die Aussetzung des Sorge-und Umgangsrechts von Gewalttätern mit ihren Kindern bei bestehendem Kontakt- und Näherungsverbot - bisher sind Mütter, die dem gewalttätigen Expartner Umgang mit den Kindern gewähren müssen, einem erhöhten Risiko ausgesetzt - und die Kinder ebenfalls
- schnelle und umfassende Überarbeitung der Strafvorschriften des Gewaltschutzgesetzes. In Hochrisikofällen sollten elektronische Fußfesseln oder andere geeignete Überwachungsformen durch Gerichte im Eilverfahren ermöglicht werden.
- verpflichtende Teilnahmen an Fortbildungen fu?r Zugehörige der Staatsanwaltschaft und Richterschaft