"Die MLPD begrüßt es, dass erstmals durch die OSZE internationale Wahlbeobachter in die Bundesrepublik Deutschland entsandt werden," schreibt Rechtsanwalt Peter Weispfenning für das Zentralkomitee der MLPD am 18. September.
"Die BRD spielt sich in aller Welt als Gralshüterin demokratischer Wahlen auf - und in Deutschland perfektioniert sie selbst ein ganzes intrigantes System der Behinderungen und Manipulationen! Das ist doch reine Demokratie-Heuchelei und macht Wahlen in der BRD tendenziell zur Farce," erläutert Parteivorsitzender Stefan Engel den brisanten Kontext dieser Auseinandersetzung.
Bereits zuvor hatten sich die OSZE-Wahlbeobachter auf deren Anfrage hin an die Bremer Ortsgruppe der MLPD gewandt und um ein Gespräch gebeten, nachdem man sie über konkrete Fälle der Wahlbehinderung durch die lokalen Behörden informiert hatte. Die OSZE hat angekündigt, den gesamten Prozess der Wahlvorbereitung gründlich zu überprüfen. Es sind vor allem fünf
Punkte, die der OSZE in der Beschwerde vorgetragen werden:
1) Das Wahlrecht der BRD - systematische Behinderung kleiner und besonders revolutionärer Parteien
2) Die fragwürdige Praxis der staatlichen Finanzierung des Parteienwahlkampfs
3) Das Damoklesschwert des KPD-Verbots
4) Medienzensur gegen kleine Parteien und Marxisten-Leninisten
5) Konkrete Fälle der Wahlbehinderung der MLPD im Bundestagswahlkampf 2009 - eine kleine Auswahl
Den 14seitigen Brief dokumentieren wir nachstehend:
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (OSCE - ODIHR)
Aleje Ujazdowskie 19
Pl-00-557 Warschau, Polen
vorab ohne Anlagen per Fax: 048/22/520 06 05
vorab ohne Anlagen per email: office@odihr.pl
E-Mail: info@mlpd.de
Internet-Seiten: www.mlpd.de
Gelsenkirchen, 18. September 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
die MLPD begrüßt es, dass erstmals durch die OSZE internationale Wahlbeobachter in die Bundesrepublik Deutschland entsandt werden. Wir halten es auch für zweckmäßig, dass Sie angekündigt haben, v. a. den gesamten Prozess der Wahlvorbereitung zu überprüfen, insbesondere den rechtlichen Rahmen der Wahl, den Wahlkampf und die Berichterstattung in den Medien.
Sie haben mitgeteilt, dass bei der Rundreise Ihrer zwölf internationalen Beobachter quer durch Deutschland von Mitte September bis Mitte Oktober auch das Gespräch mit Vertretern aller politischen Parteien gesucht werden soll.
Gerne laden wir Sie zu einem Gespräch mit Vertretern unserer Partei ein. Dies erscheint uns umso wichtiger, als Ihre Vorgespräche mit Vertretern der SPD, der CDU, der FDP, der Partei "Die Linke" und von Bündnis 90/Die Grünen Ihnen offenbar nur eine äußerst verzerrte Darstellung der Wahlsituation in Deutschland vermittelt haben. Insbesondere kann keine Rede
davon sein, dass die politischen Parteien in der Lage seien, wirklich gleichberechtigt Wahlkampf zu führen und einen "vergleichbaren Zugang zu den Medien" zu haben, wie es laut Ihrer Vorstudie von den Vertretern der Berliner Parteien vermittelt wurde.
Von einer wirklich "freien", "gleichen" und "geheimen" Wahl wie es das deutsche Grundgesetz und die internationalen Konventionen fordern, kann in Deutschland keine Rede sein!
In der Realität gibt es in Deutschland ein ganzes System der Wahlmanipulation, das seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 immer weiter ausgebaut und verfeinert wurde. Wir möchten Sie im Folgenden auf die wichtigsten Punkte hinweisen, damit Sie das während Ihrer Mission selbst genauer überprüfen können.
1. Das Wahlrecht der Bundesrepublik Deutschland - systematische Behinderung kleiner und besonders revolutionärer Parteien
Um überhaupt zu den Bundestagswahlen zugelassen werden zu können, müssen gem. § 27 Abs. 1 Bundeswahlgesetz alle Parteien, die nicht bereits im Bundestag bzw. in einem Landesparlament mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, zunächst in allen 16 Bundesländern insgesamt knapp 30.000 amtlich beglaubigte Unterstützungsunterschriften sammeln. Die MLPD musste zudem weitere rund 10.000 Unterstützungsunterschriften für die Zulassung von Direktkandidaten in 46 ausgewählten Wahlkreisen sammeln und beglaubigen lassen. Diese Regelung hat für Parteien, die wie die MLPD Unterstützungsunterschriften vorlegen müssen, zur Folge, dass sie sich über wesentliche Zeiträume des Wahlkampfs auf die Erfüllung dieser bürokratischen Vorgabe konzentrieren müssen, während die im Parlament vertretenen Parteien sich bereits auf den Wahlkampf im eigentlichen Sinne konzentrieren können.
Die MLPD ist übrigens die einzige Partei, der die Sammlung der Unterstützungsunterschriften bei diesen Bundestagswahlen flächendeckend gelungen ist (siehe Anlage www.wahlrecht.de/Bundestag/2009/Parteien-Landeslisten.html). 20 andere Parteien verfehlten dieses Ziel und können nur in einzelnen Bundesländern oder gar nicht antreten.
Bei der Unterschriftensammlung sind zwingend die amtlichen Vordrucke (Anlage 21 zu § 39 Abs. 3 Bundeswahlordnung) zu verwenden. Dabei muss jeder Unterzeichner Name, Vorname, Straße, Wohnort und Geburtsdatum angeben. Das Formular ist bewusst abschreckend gehalten und sogar verbunden mit Strafandrohungen bei sog. Doppelunterschriften. Alle Unterschriften müssen der örtlichen Behörde vorgelegt werden, wo jeweils das Wahlrecht bescheinigt wird. Da jeder Wahlberechtigte nur jeweils für einen gleichartigen Wahlvorschlag unterschreiben darf, werden alle diese Daten gesammelt und auf sog. Doppelunterschriften überprüft. Diese Speicherung persönlicher Daten bezüglich eines konkreten parteipolitisch bezogenen Schrittes im Zusammenhang mit der Durchführung der Bundestagswahl widerspricht dem Grundsatz der geheimen Wahl.
Darüber hinaus darf an den Bundestagswahlen nur teilgenommen werden, wenn zuvor der Bundeswahlausschuss formal die Parteieigenschaft der entsprechenden Vereinigung festgestellt hat (§ 18 BWG). Der Bundeswahlausschuss wird vom Bundeswahlleiter geleitet. Dieser weigert sich bis heute, die MLPD in die bei ihm geführte Liste von politischen Parteien aufzunehmen, obwohl die MLPD seit 1982 existiert, an 500 Orten vertreten ist, an zahlreichen Bundes-, Landtags- oder Europawahlen teilgenommen hat usw. In dieser Liste befinden sich immerhin 109 Parteien, von denen sich viele noch nie an Wahlen beteiligt haben (siehe www.bundeswahlleiter.de), bestenfalls eine Handvoll Mitglieder haben und auch noch nie größer öffentlich in Erscheinung getreten sind. Er fordert - und zwar nur -von der MLPD zahlreiche Änderungen am Statut.
Insbesondere ist ihm der Demokratische Zentralismus der MLPD ein Dorn im Auge. Die MLPD ist aber eine vom Staat unabhängige Partei, in der nur Mitglieder der MLPD in Statutfragen zu entscheiden und mitzureden haben. Seine anmaßende Einmischung in die durch Artikel 21 Grundgesetz geschützten Parteienrechte der MLPD wurde sogar vom Bundesverfassungsgericht sanktioniert. Da die MLPD sich weigert, der Aufforderung des Bundeswahlleiters zu folgen, ist sie immer mit dem Damoklesschwert einer Nichtzulassung zu den Bundestagswahlen bedroht.
In der Sitzung des Bundeswahlausschusses vom 17.07.2009 zog der Bundeswahlleiter in seinem vorbereiteten Votum allen Ernstes die "Ernsthaftigkeit der MLPD an der Teilnahme an der politischen Willensbildung" der Bevölkerung in Frage (siehe Video-Dokumentation unter www.bundestag.de). Dabei veröffentlichen jährlich staatliche Organe wie der Verfassungsschutz Feststellungen zur Tätigkeit der MLPD, zur Anzahl ihrer Mitglieder (der Verfassungsschutz gab so z. B. unlängst eine Zahl von 2.300 an), zu ihrer intensiven Öffentlichkeitsarbeit, ihrer besonderen Kampagnenfähigkeit, Verwurzelung in den Großbetrieben und ihre Organisationsstruktur. Im Vorfeld der Sitzung des Bundeswahlausschusses wurde die MLPD auf keinerlei Bedenken hingewiesen. Der Vertreter der MLPD auf der Bundeswahlausschusssitzung war allerdings entsprechend vorbereitet und konnte ausführliche Angaben zu der "Ernsthaftigkeit" der MLPD machen. Das trug dazu bei, dass der Bundeswahlausschuss der MLPD die Parteieigenschaft zuerkannte. Gewöhnlich allerdings wird nach Vortrag des Votums des Bundeswahlleiters und der vom Bundesswahlleiter geäußerten Zweifel die Parteieigenschaft abgelehnt. So wurden in der Sitzung des Bundeswahlausschusses vom 17.07.2009 nur 21 von angemeldeten 49 Parteien die Parteieigenschaft zuerkannt (siehe anliegende Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 30.06.2009 und 17.07.2009). Allen anderen wurde die Beurteilung der Wähler von vornherein entzogen. Dabei wurden Einwände arrogant vom Tisch gewischt, so z. B. von "Der Partei" oder auch der "Freien Union" und alle Beschwerden gegen Nichtzulassungen in der Sitzung des Bundeswahlausschusses am 06.08.2009 zurückgewiesen. Über die diesbezüglichen Beschwerden sind Sie bekanntlich bereits ausführlich informiert worden.
Diese Vorgänge haben mittlerweile zu einer umfassenden kritischen Diskussion über das undemokratische Prozedere vor dem Bundeswahlausschuss geführt.
Die MLPD lehnt diese staatliche - noch dazu von den im Bundestag vertretenen Parteien, die den Bundeswahlausschuss stellen - Vorzensur grundsätzlich ab. Diese greift eklatant in die Rechte der politischen Parteien ein und unterstellt die Kandidatur revolutionärer Parteien dem staatlichen Gutdünken.
Gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses wird zudem der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ausgeschlossen und eine Überprüfung erst nachträglich durch das Rechtsmittel der Wahlanfechtung im Wahlprüfungsverfahren - das wiederum durch die im Bundestag vertretenen Parteien bestimmt wird - überhaupt eröffnet.
Durch die Konstruktion der sog. "abgestuften Chancengleichheit" wird die vom Grundgesetz und den internationalen Konventionen geforderte Chancengleichheit bei Wahlen ad absurdum geführt.
In § 5 Abs. 1 PartG heißt es zu dieser sog. "abgestuften Chancengleichheit":
"Wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt oder andere öffentliche Leistungen gewährt, sollen alle Parteien gleichbehandelt werden. Der Umfang der Gewährung kann nach der Bedeutung der Parteien bis zu dem für die Erreichung ihres Zweckes erforderlichen Mindestmaß abgestuft werden. Die Bedeutung der Parteien bemisst sich insbesondere auch nach den Ergebnissen vorausgegangener Wahlen zu Volksvertretungen."
Was Satz 1 scheinbar garantiert, wird durch Satz 2 zunichte gemacht und durch Satz 3 an die früheren Wahlergebnisse gekoppelt. Kurz: Eine gesetzliche Garantie des Status Quo!
Mit der sog. "abgestuften Chancengleichheit" wird von vornherein dafür gesorgt, dass denjenigen Parteien, die ohnehin bereits im Bundestag vertreten sind und von den Massenmedien privilegiert werden, auch der Großteil der sonstigen öffentlichen Werbemöglichkeiten garantiert wird. So erhält die MLPD im gegenwärtigen Wahlkampf bei der Zuteilung von Wahlwerbesendungen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gerademal die Möglichkeit von vier Sendungen bei den führenden Sendern ARD und ZDF (jeweils 1 Min. 40 Sek.). Sie dürfte damit nicht einmal auf ein Tausendstel der Omnipräsenz der Berliner Parteien im Fernsehen kommen - dazu später mehr.
Für die Zuteilung von Wahlplakaten besteht eine Vielzahl von örtlichen Regelungen, die sich ebenfalls an der sog. "abgestuften Chancengleichheit" orientieren. Dies hat zur Folge, dass der MLPD z. B. in der sächsischen Industriestadt Riesa mit 35.000 Einwohnern ganze 15 Standorte für Plakate zugeteilt werden, also umgerechnet 1 Plakat auf etwa 2.300 Einwohner.
So wird selbst im Wahlkampf der freie und gleichberechtigte Zugang zu öffentlichen Ressourcen weitgehend verwehrt.
Die massivste Wahlbehinderung aller kleinen Parteien insgesamt und einer revolutionären Arbeiterpartei insbesondere ist die bei deutschen Wahlen geltende 5 %-Sperrklausel.
Danach entsenden nur Parteien, die mindestens 5 % der Wählerstimmen erhalten haben, Abgeordnete über die Listenplätze ins Parlament. Das führt dazu, dass regelmäßig Hunderttausende von Wählerstimmen nur deshalb in der Zusammensetzung des Parlaments nicht zur Geltung kommen, weil eine willkürlich festgelegte Grenze von 5 % gilt. Das führt zu einer Ungleichsgewichtung der Wählerstimmen. Darüber hinaus manipuliert die geltende 5 %-Klausel die Wahlentscheidung noch weitergehender. Viele Wählen denken sich, dass eine Partei wie die MLPD unter den gegenwärtigen Umständen die 5 %-Klausel nicht überspringen könne und wählen deshalb taktisch eine andere Partei. So erscheint von vornherein jede Stimme für eine kandidierende Partei, die in den offiziellen Meinungsumfragen die 5 %-Hürde nicht überschreitet, als "verlorene Stimme".
Dabei werden bereits diese Meinungsumfragen manipuliert. Regelmäßig können dabei nur Stimmen für Parteien abgegeben werden, die bereits bei den vergangenen Wahlen die 5 %-Klausel überschritten haben. Die Parteien, die das nicht erreichen, werden bei den Meinungsumfragen von vornherein als "Sonstige" - soll heißen "uninteressant" - abgehandelt. So wird systematisch suggeriert, dass eine Stimme für alle Parteien, die nicht bereits im Parlament vertreten sind, eine verlorene Stimme sei.
In Deutschland mehrt sich die Kritik an diesem gesetzlich geförderten taktischen Wählen. So schreibt das online-Portal www.wahlrecht.de zum Stichwort "taktisches Wählen" u. a.:
"Taktisches Wählen; im Gegensatz zum aufrichtigen Wählen wird beim taktischen Wählen versucht durch Wahl eines weniger bevorzugten Wahlvorschlags (und Nichtwahl des bevorzugten Wahlvorschlags) das Stimmengewicht bei der Wahl zu erhöhen (auf Kosten einer Verzerrung des Wählerwillens).
Mögliche Ursachen:
* Wähler können eine Partei wählen, damit diese eine Sperrklausel überwindet und ggfls. als Koalitionspartner zur Verfügung steht (Leihstimmen oder besser Stützstimmen) (was aber nur Parteien zu Gute kommt, die in den Umfragen zuvor in die Nähe der Sperrklausel kommen; MLPD))
* Andererseits kann eine Sperrklausel auch von der aufrichtigen Wahl einer vermeintlich nicht erfolgreichen Partei abhalten und zur Wahl einer sicher erfolgreichen Partei führen (wasted vote-These) (...)
* Im Prinzip kann jede Ungleichheit im Stimmengewicht zum taktischen Wählen führen.
Sperrklausel-Dilemma
Gerade die Sperrklausel stellt den Wähler vor das Dilemma, eine Partei zu wählen, die dann letztendlich scheitert und die abgegebene Stimme verfällt oder eine Partei nicht zu wählen, was zu ihrem Scheitern führen kann."
(www.wahlrecht.de/lexikon/taktisch.html)
Der bekannte Parteienrechtler Hans Herbert von Arnim, Staatsrechtler an der Universität von Speyer, hält - wie viele andere Staatsrechtler - die Sperrklausel grundsätzlich für verfassungswidrig.
Die 5 %-Klausel ist eine der undemokratischsten Schranken im bundesdeutschen Wahlrecht. Sie wurde in der Bundesrepublik Deutschland auch erst zu den Bundestagswahlen 1953 bundesweit im unmittelbaren Vorfeld des KPD-Verbots eingeführt, um der KPD parlamentarisch den Garaus machen zu können.
Die Erfahrungen seit Abschaffung der 5 %-Klausel bei kommunalen Wahlen - 1999 in Nordrhein-Westfalen und des Weiteren auch in anderen Kommunalparlamenten - widerspricht den offiziellen Begründungen, eine solche Klausel sei für das Funktionieren eines parlamentarischen Betriebs unerlässlich. Im Gegenteil! Es führte in manchen Räten zu immensen Fortschritten einer demokratischen Kultur, gegen Klüngelwirtschaft und Filz.
Zudem ist die 5 %-Sperrklausel völlig willkürlich gesetzt. Es gibt Länder, in denen es gar keine Sperrklauseln gibt, in anderen Ländern gibt es Sperrklauseln von 1,5 %, 2 %, 4 %, 8 % oder 10 %. Mittlerweile entschieden verschiedenste Verfassungsgerichte in Deutschland, dass die 5 %-Klausel zumindest im kommunalen Bereich unzulässig sei, insbesondere weil sie eklatant die Stimmengleichheit, aber auch die Chancengleichheit der Parteien verletzen. Eine entsprechende Korrektur auf Bundesebene fehlt bislang allerdings und wird auch von den Berliner Parteien strikt abgelehnt.
Darüber hinaus dürfen in Deutschland die insgesamt zirka 7,3 Millionen Migranten ohne deutschen Pass, obwohl sie dauerhaft in Deutschland leben, nicht an den Wahlen teilnehmen. Das sind fast 10 Prozent der Bevölkerung. Völlig zu Recht fordern deshalb verschiedene Migrantenorganisationen, dass ein aktives und passives Wahlrecht für alle in Deutschland dauerhaft lebenden Migranten eingeführt wird.
Selbst bei Einzug in die entsprechenden Parlamente werden kleine und besonders revolutionäre Parteien diskriminiert. So können Parteien, die ins Bundesparlament einziehen, Beschränkungen auferlegt werden. In einem Urteil vom 14.01.1986 legte das Bundesverfassungsgericht fest, dass"... aus zwingenden Gründen des Geheimschutzes ... verfassungsrechtlich hinzunehmen sei, dass einzelne Fraktionen bei der Besetzung eines Ausschusses unberücksichtigt bleiben." (NJW, 86, S. 907 ff).
2. Die fragwürdige Praxis der staatlichen Finanzierung des Parteienwahlkampfes
Politische Parteien hängen heute weitgehend am Tropf der staatlichen Parteienfinanzierung. Sie erhalten derzeit bis zu einer absoluten Obergrenze für alle Parteien von 133 Millionen Euro staatliche Gelder. Diese Segnung erhalten aber nur Parteien, die bei einer Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 % der Stimmen oder bei einer Landtagswahl mindestens 1,0 % der Stimmen erzielten. Dabei werden für jede für die Liste abgegebene gültige Stimme 0,70 € (0,85 € für die ersten 4 Mio gültigen Stimmen) sowie 0,38 € zusätzlich für jeden Euro, den sie als sonstige Zuwendungen (Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spenden) eingenommen haben (§ 18 PartG). Die Summe der staatlichen Zuwendungen für jede Partei darf deren eigene Einnahmen aus insbesondere Mitgliedsbeiträgen und Spenden dabei nur nicht überschreiten.
Diese Regelung hat zur Folge, dass bei den im Bundestag vertretenen Parteien und bei den Parteien, die die entsprechenden Stimmen bei Bundestags- bzw. Landtagswahlen erreichen, in der Regel zirka 50 % ihrer Einnahmen über die sog. Parteienfinanzierung abgedeckt werden.
Auch dadurch wird die Chancengleichheit aller Parteien in unzulässiger Weise verzerrt. Maßstab ist nicht mehr die Fähigkeit einer Partei, durch Überzeugung auf Grund ihres Programms, durch die Zahl ihrer Mitglieder über Mitgliedsbeiträge und über die Initiative der Mitglieder und Unterstützer der Partei über Spenden ihre Parteiarbeit auf dieser Grundlage zu finanzieren. Wesentliche Teile der Parteiarbeit werden stattdessen über Steuergelder finanziert, das den Parteien über die sog. "staatliche Parteienfinanzierung" zur Verfügung gestellt wird. Damit erreichen die staatlich finanzierten Parteien einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Parteien, die ausschließlich auf die Finanzierung ihrer Arbeit in der vorgenannten Weise durch Überzeugung ihrer Mitglieder und Anhänger angewiesen sind, wie es insbesondere die MLPD praktiziert. Die MLPD lehnt diese staatliche Parteienfinanzierung grundsätzlich ab. Sie finanziert ihre laufende Parteiarbeit vollständig aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen ihrer Anhänger und Freunde und hält das auch für den einzig richtigen und demokratischen Weg der Parteienfinanzierung.
3. Das Damoklesschwert des KPD-Verbotes
Bis heute gilt in Deutschland das 1956 vom Bundesverfassungsgericht verkündete Verbot der revolutionären Kommunistischen Partei Deutschlands. Dies ist in Westeuropa einzigartig und folgt daraus, dass die Bundesrepublik über eine bürgerliche Verfassung neuen Typs verfügt.
Dazu schreibt der bürgerliche Parteienrechtler Seifert:
"Auf Grund der Weimarer Erfahrungen nimmt Art. 21 II GG den staats- und verfassungsfeindlichen Parteien gegenüber nunmehr einen entschiedenen Standpunkt ein. Es ist wohl etwas viel an Pathos, die Artikel 21 II, 9 II, 18, 20 IV, 98 II, V GG als Marksteine eines historischen Wandels von der relativistischen Formaldemokratie zu einer ‚wertgebundenen' Verfassungsordnung zu feiern. Richtig ist aber, dass der Grundgesetzgeber den neuen Staat zu einer wehrhaften oder streitbaren Demokratie hat machen wollen, die die Grundlagen des liberalen Reichs- und Verfassungsstaates notfalls auch durch Eingriffe in die Freiheit ihrer Feinde verteidigt. Auch in den Grenzen und unter sachlicher Würdigung früherer Rechtszustände bedeutet Art. 21 II GG in der Geschichte des demokratischen Verfassungsstaates, insbesondere natürlich des deutschen Staatsrechtes, einen nicht zu übersehenden Fortschritt." ("Die politischen Parteien im Recht der Bundesrepublik Deutschland", S. 454)
Das Neue besteht darin, dass das Monopolkapital sich mit den oben angesprochenen Grundgesetzartikeln erstmals in der Geschichte der bürgerlichen Demokratie rechtliche Instrumente geschaffen hat, um mit Verfassungsweihe dauerhafte Unterdrückungsmaßnahmen gegen revolutionäre Organisationen zu ergreifen. Der Jurist Bockemühl schreibt in einem Aufsatz "25 Jahre nach dem KPD-Verbot":
"Die rechtliche Grundlage für jedes mögliche Parteiverbot bildet Art. 21 II GG und damit ein verfassungsrechtliches Novum in der deutschen Geschichte, das es weder in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 noch in den damaligen Länderverfassungen ergeben hatte. Außerdem enthält selbst heute noch keine Verfassung eines vergleichbaren westeuropäischen Landes die rechtliche Möglichkeit, eine Partei zu verbieten." ("politik und zeitgeschichte", 46/1981, S.
4) Mit Hilfe eines Parteiverbotes, das jederzeit vom Bundestag, der Bundesregierung oder dem Bundestag beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden kann, kann jede Tätigkeit im Parlament, jede Kandidatur zu Wahlen o. ä. unterbunden werden.
Auch kann bereits durch eine gesetzliche Einengung des Parteibegriffs eine revolutionäre Organisation von der Kandidatur bei Wahlen unterhalb der Schwelle des Verbotes ausgeschlossen werden.
Über jeder revolutionären Partei in Deutschland schwebt das noch gültige KPD-Verbot als Damoklesschwert. Auch die MLPD ist nur geduldet von den staatlichen Organen und das KPD-Verbot ist bis heute ein wesentliches Argument für die Beschneidung bürgerlich-demokratischer Rechte von Mitgliedern und auch Wahlkandidaten der MLPD.
4. Medienzensur gegen kleine Parteien und Marxisten-Leninisten
Die modernen Massenmedien (Fernsehen, Radio, Inserate in Massenzeitungen und Zeitschriften, Internet usw.) sind die wirksamsten Wahlkampfmittel. Dabei wird die MLPD "mehrstufig" systematisch behindert. Zunächst unterscheiden die Massenmedien grundsätzlich zwischen bereits im Parlament - zum Teil in Fraktionsstärke - vertretenen Parteien und den sog. "Sonstigen". Das führt dazu, dass die MLPD und die weiteren nicht im Bundestag vertretenen Parteien von den wichtigsten politischen Sendungen, Streitgesprächen, "Elefantenrunden" usw. von vornherein ausgeschlossen werden.
Während Kandidatinnen und Kandidaten der bürgerlichen Parteien mehrere einhundert Stunden zur Verbreitung ihrer Wahlpropaganda in den TV-Sendern im Jahr 2009 zugestanden werden, beläuft sich das bei der MLPD auf wenige Minuten in Randsegmenten. So ergibt sich aus einer Analyse der renommierten Zeitschrift "Media Perspektiven 2/2009" (siehe Anlage), dass im Jahr 2008 - einem Jahr nur weniger Wahlen - allein in den wichtigsten Nachrichtensendungen von ARD, ZDF, RTL und Sat 1 2.231 Minuten über Wahlkampf / Wahlen / Parteien / Parteitag / Koalitionsverhandlungen berichtet wurde. Wir können Ihnen versichern, dass dabei kein einziges Mal die MLPD auch nur erwähnt wurde!
Über politische Themen wurde in den wenigen ausgewählten Sendungen 15.676 Minuten berichtet (Anteil Gesamtsendeminuten in diesen Sendungen 36 %) - auch hier, ohne die MLPD überhaupt zu erwähnen.
In einem Wahljahr kommen zahllose Talk-Shows, Exklusiv-Berichte, "Elefantenrunden" usw. hinzu - beschränkt auf die Berliner Parteien. Das ist umso wirksamer, als die Berichte insbesondere im Fernsehen immer noch ausschlaggebende Informationsquelle der Masse der Bevölkerung sind.
Was dort im wesentlichen nicht vorkommt, gilt von vornherein als unbedeutend, exotisch oder gar anrüchig. Die systematische Manipulation der öffentlichen Meinung durch die Massenmedien ist eines der wirksamsten Instrumente der Wahlmanipulation. Obwohl diese selbst weitgehend monopolisiert sind, weigern sich deutsche Gerichte, teilweise die Berichterstattung gründlich und differenziert auf Ausgewogenheit und Allseitigkeit hin zu überprüfen - wenn, dann bestenfalls im Rahmen der oben kritisch behandelten Grundsätze der sog. "abgestuften Chancengleichheit".
Den führenden Medieninstitutionen liegen Richtlinien vor, dass über die Partei der MLPD nicht berichtet werden darf.
Diese Strategie der politischen Isolierung der MLPD über die öffentlichen Massenmedien setzt sich auch im Internet fort.
Alle führenden Umfragen im Internet beschränken sich auf die bereits im Bundestag vertretenen Parteien. Das Netzwerk "Mein VZ" weigert sich sogar, der MLPD überhaupt eine Präsenz zuzugestehen.
Obwohl die MLPD in den wöchentlichen Montagsdemos, bei wichtigen Streiks der Arbeiterinnen und Arbeiter, in der Frauenbewegung usw. äußerst aktiv ist, werden sie bei Ihrem Besuch in Deutschland kaum einen Bericht über die MLPD in den Massenmedien vorfinden. Es existiert also ein eklatanter Widerspruch zwischen der tatsächlichen Massenarbeit und Kleinarbeit der MLPD und der Berichterstattung der öffentlichen Medien, die aber die Stimmabgabe bei den Wahlen maßgeblich beeinflussen.
5. Konkrete Fälle der Wahlbehinderung der MLPD im Bundestagswahlkampf 2009 - eine kleine Auswahl
Die Firma Kennametal-Widia kündigte die Bundestagskandidatin der MLPD Yazgülü Kahraman-Meister im Mai 2009, obwohl sie bereits am 18.07.2008 als Kandidatin der MLPD auf der Landesliste in Nordrhein-Westfalen auf Platz 4 aufgestellt worden war. Dies zielte unter dem Vorwand einer betriebsbedingten Kündigung auf eine gezielte Maßregelung wegen ihrer gewerkschaftlichen Aktivität, ihrer Aktivität für die MLPD und ihrer Kandidatur zu den Bundestagswahlen. Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Essen, AZ: 1 Ca 2040/09, urteilte das Arbeitsgericht Essen, dass die Kündigung rechtswidrig war und die Bundestagskandidatin der MLPD weiter zu beschäftigen ist. Zuvor hatte das Arbeitsgericht Essen eindringlich auf die Unternehmerseite eingewirkt, die Kündigung ggfls. zurückzunehmen, was aber unterblieb. Daran wird deutlich, dass Kandidatinnen und Kandidaten für die MLPD zu den Bundestagswahlen von führenden Unternehmen in Deutschland systematisch diskriminiert und behindert werden.
Trotz des eindeutigen Urteils des Arbeitsgerichts Essen betreiben rechte Führer der Gewerkschaft IG Metall weiter den Gewerkschaftsausschluss von Yazgülü Kahraman-Meister und Horst Dotten - beide Essen - ausschließlich wegen ihrer Kandidatur für die MLPD/Offene Liste bei diesen Bundestagswahlen (siehe Artikel der Tageszeitung "Junge Welt" vom 01.09.2009 "IG Metall im kalten Krieg", der beiliegt) und das entgegen eindeutigen Voten mehrerer IG Metall-Gewerkschaftstage. Auch das ist eine evidente Wahlbehinderung der MLPD, wenn ihre Kandidaten einen Gewerkschaftsausschluss befürchten müssen, nur weil sie ihr grundsätzlich geschütztes Recht auf eine Kandidatur zu Wahlen wahrnehmen!
Im Vorfeld der Bundestagswahlen 2009 wird gegen die MLPD ein Bankenboykott organisiert. Vorläufiger Höhepunkt war die Kündigung eines Kontos des Vorsitzenden der MLPD, Stefan Engel, durch die Commerzbank im Februar 2009. Dies geschah auf unmittelbare Anweisung der Zentrale in Frankfurt und ist eine neue Stufe des seit 2004 eingeleiteten politisch motivierten Bankenboykotts gegen die MLPD. Die Klage der MLPD dagegen ist momentan unter dem Aktenzeichen 11 O 196/09 beim Landgericht Essen anhängig.
Auf der Homepage www.kandidatenwatch.de wurde der Kandidat der MLPD, Peter Weispfenning, u. a. gefragt, wie er die Leistungen und Versäumnisse von Stalin und Mao Tsetung beurteilt. Diese Homepage gilt allgemein in Deutschland als die Drehscheibe der Internet-Kandidatenauseinandersetzung. Nur weil er sich weitgehend weigerte, sich von Stalin und Mao Tsetung grundsätzlich zu distanzieren und den Auffassungen der MLPD öffentlich abzuschwören, wurde seine Antwort nicht freigeschaltet (siehe Anlage ).
Gegen eine Berliner Direktkandidatin der MLPD, Frau Petra Ilius, werden entgegen aller öffentlich-rechtlichen und arbeitsrechtlichen Grundsätze wegen ihrer Kandidatur auf einer Homepage der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vertrauliche, zugleich detaillierte verleumderische Angaben verbreitet. Bis heute weigern sich ihre Dienstherren, ihren Fürsorgepflichten bei vertraulichen Personalangelegenheiten nachzukommen (siehe Schreiben der Anwälte Böhm und Meyer-Dulheuer vom 27.08.2009 als Anlage beigefügt).
Diese Liste ließe sich bei Bedarf erweitern.
Zugleich ist die demokratische Öffentlichkeit immer empfindlicher gegen die diversen manipulativen Methoden, wie Sie selber aus den Reaktionen auf die Sitzungen der Bundeswahlausschüsse erfahren haben. Die MLPD legt einen Schwerpunkt im Wahlkampf auf die Aufklärung darüber.
Wir sind sicher die Partei, die Ihnen auf Grund der vielfältigen Erfahrungen seit 1982 am kompetentesten darüber Auskunft geben kann.
Gerne stehen wir Ihren Wahlbeobachtern Rede und Antwort und überreichen auch weitere Dokumente, wenn dies erwünscht ist.
Es ist an der Zeit, dass das System der undemokratischen Wahlmanipulation in Deutschland endlich international gründlich
überprüft wird!
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Peter Weispfenning
für das Zentralkomitee der MLPD